Versicherungs-Portale:Klage gegen Check24

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Die klassischen Versicherungsmakler greifen das größte Vergleichsportal an, weil es sich angeblich nicht an die gesetzlichen Pflichten hält. Viele Vermittler stören sich schon lange an der Konkurrenz aus dem Internet.

Von Anna Gentrup, Köln

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat beim Landgericht München Klage gegen das Internet-Vergleichsportal Check24 eingereicht. Der Verband, der die Interessen von Versicherungsmaklern und Vertretern vertritt, wirft dem Onlineportal unlauteren Wettbewerb vor.

Check24 ist das größte deutsche Vergleichsportal im Internet. Auf der Plattform können Internetnutzer die Preise und Leistungen diverser Produkte vergleichen und direkt online kaufen. Das Vergleichsangebot reicht vom Kaffee-Vollautomaten über Reisen, Kredite und Stromtarife bis hin zu diversen Versicherungen.

Was viele Nutzer nicht wissen: Check24 und die Konkurrenten Verivox und Toptarif sind eingetragene Versicherungsmakler. Sie verdienen Geld damit, dass Nutzer über ihre Website Versicherungsverträge abschließen. Für jeden abgeschlossenen Vertrag erhalten sie vom entsprechenden Versicherer eine Vermittlungsgebühr.

Viele Vermittler stören sich schon lange an den Internetanbietern

Der Vermittler-Verband wirft Check24 vor, sich nicht an die gesetzlichen Anforderungen an Versicherungsvermittler zu halten. Zum Schutz der Verbraucher müssen sich die Vermittler an ein enges Netz von Vorschriften halten. "Wir können nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen", sagte BVK-Präsident Michael Heinz. Im Juni hatte der Verband Check24 zunächst abgemahnt. Da das Münchner Vergleichsportal aber den Forderungen des BVK nicht nachkam, folgt jetzt die Klage.

Check24 wollte sich am Mittwoch nicht zu der Klage äußern. Im Juni hatte das Unternehmen die Vorwürfe des BVK zurückgewiesen. "Wir erfüllen das Gesetz sehr genau", sagte ein Sprecher damals. "Über unsere Preisvergleiche und die persönliche Beratung am Telefon erfüllen wir unseren Auftrag als Makler."

In Deutschland sind 235 000 Versicherungsvermittler registriert, die meisten davon selbständige Handelsvertreter oder Makler. Ihre Zahl geht kräftig zurück: 2010 waren es noch 256 000. Das Einkommen der Vertriebler ist aktuell unter Druck, weil die Versicherer die Kosten für die Vermittlung von Lebensversicherungen stark reduzieren. Dies hatte die Bundesregierung 2014 durch das Lebensversicherungsreformgesetz neu reguliert.

Die Vergleichsportale haben dagegen ihren Marktanteil kräftig ausgebaut. Sie profitieren von der wachsenden Bereitschaft der Verbraucher, Versicherungsverträge online abzuschließen. Fast alle Versicherer kooperieren mit den Portalen, die vielen Vermittlern ein Dorn im Auge sind.

Es geht um viel Geld: Jährlich zahlen die Versicherer allein in der Lebensversicherung knapp acht Milliarden Euro an Provisionen aus, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen. Dazu kommen weitere Milliarden Euro Provisionen aus der Auto-, Gebäude- oder Unfallversicherung.

Verschärft wird der Konflikt dadurch, dass Vermittler per Gesetz immer mehr Pflichten erfüllen müssen. Das gilt für alteingesessene Vermittler ebenso wie für ihre junge Online-Konkurrenz. Sie müssen zum Beispiel Leistungs- und Bedarfsanalysen für die Kunden anstellen. Vorschrift ist außerdem ein Beratungsprotokoll, das belegt, warum sie den Abschluss einer bestimmten Police empfohlen haben. Der BVK wirft Check24 vor, seine Pflichten nicht ausreichend zu erfüllen.

Mit der juristischen Aktion versucht der Verband, Check24 in die Schranken zu weisen und gleichzeitig seine Position bei den Vermittlern zu stärken, um die mehrere Verbände konkurrieren. Der Vermittlerverband fordert eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer - also auch der Internetportale, die Versicherungen vermitteln. "Verbraucherschutz darf im Internet nicht aufhören", sagte BVK-Präsident Heinz.

Der Verband beruft sich bei seinem juristischen Vorgehen auf ein Gutachten des Jura-Professors Hans-Peter Schwintowski, das der Verband in Auftrag gegeben hatte. Demzufolge handelt eine Vergleichsplattform unlauter, wenn sie dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält, die er benötigt, um eine "fundierte geschäftliche Entscheidung" zu treffen.

© SZ vom 03.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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