Versicherungen:Kunde und Makler unter einer Decke

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Immer häufiger wollen Kunden beim Abschluss einer Versicherung an den Provisionen des Vermittlers beteiligt werden. Dieser beliebte Rabatt vom Vertreter ist jedoch illegal.

Von Andreas Kunze

Als Geheimtipp zum Geldsparen kursiert derzeit die Empfehlung, beim Abschluss von Versicherungen mit dem Vermittler über eine Provisions-beteiligung zu sprechen.

Vor allem bei Lebens- und Krankenversicherungen lohne sich das, heißt es. Juristisch begeben sich damit jedoch beide Seiten aufs Glatteis.

Günstige Policen gibt es in der Regel bei Direktversicherungen, die ohne Außendienst arbeiten und dadurch Vertriebsprovisionen sparen.

Erstattete Provision ist steuerfrei

Allerdings können Kunden auch bei einem klassischen Versicherer den Preis drücken: Indem sie sich vom Vermittler einen Teil der Provision erstatten lassen.

Der Clou dabei: Die Erstattung ist steuerfrei, wie jüngst der Bundes-finanzhof (BFH) entschieden hat (Aktenz.: IX R 68/02). Denn der Kunde erziele damit keine Einkünfte, so das oberste Finanzgericht, sondern erhalte lediglich einen Rabatt auf seine Versicherungsprämien.

Bei Provisionsabgabe droht Bußgeld

Angesichts mauer Konjunktur sind nach Angaben von Branchenkennern tatsächlich immer mehr Vertreter bereit, für einen neuen Vertrag über die Provision mit sich reden zu lassen, obwohl die Provisionsabgabe trotz des BFH-Urteils weiterhin verboten ist.

"Gibt ein Vermittler seine Provision oder einen Teil davon an den Kunden weiter, muss der Vermittler mit einem Bußgeld rechnen", sagt ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Bekannt wird dies der Finanzaufsicht jedoch selten: Laut Bafin erhielten 2002 gerade einmal drei Vermittler ein Bußgeld.

Auch der Kunde wird bestraft

Gleiches drohe einem Kunden, der von seinem Vermittler oder seinem Versicherungsunternehmen eine solche Provisionsabgabe fordere. "Auch gegen den Kunden kann die Bafin unter Umständen vorgehen, und zwar dann, wenn er Beteiligter des Ordnungswidrigkeitsverfahrens ist", so der Behördensprecher.

Da stellt sich die Frage, wie viel überhaupt ein Vertreter an der Vermittlung verdient. Besonders bei Lebensversicherungen mit langen Laufzeiten sind die Provisionen erheblich. Sie errechnen sich aus der Summe aller zu zahlenden Prämien.

Läuft eine Lebensversicherung mit einem Monatsbeitrag von 150 Euro zum Beispiel über 30 Jahre, beträgt die Gesamtprämie 54000 Euro. Darauf wird der Satz für die Abschlussprovision berechnet, er beträgt zwischen 2,5 und 5,0 Prozent. Bei einem Satz von 3,5 Prozent, üblich für Makler, ergibt sich ein Verdienst von 1890 Euro.

Privatrenten und Berufsunfähigkeitspolicen zählen ebenfalls zu den Lebensversicherungen und werden entsprechend verprovisioniert.

Anders sieht es bei privaten Krankenversicherungen aus. Da berechnet sich die Provision nach den anfänglichen Monatsbeiträgen: Sechs bis zehn Monatsbeiträge sind üblich. Muss der Neu-Kunde zum Beispiel für eine private Krankenvollversicherung 300 Euro im Monat zahlen, erhält der Vermittler also 1800 bis 3000 Euro Provision.

Ganz legal ist es, wenn der Vermittler einen Kunden als Untervermittler einspannt und entlohnt. Wer andere Kunden anwirbt und dafür Provisionen erhält, muss das aber als "sonstige Einkünfte" versteuern, so der BFH (Aktenz: X R 94/96). Nur der Rabatt für eigene Verträge bleibt vom Fiskus verschont.

© SZ vom 13.05.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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