Vergangenheitsbewältigung:MG Technologies vor interner Sonderprüfung

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Der größte Einzelaktionär von MG Technologies, Otto Happel, fordert eine genaue Analyse von Risiken aus der Zeit von Ex-Chef Kajo Neukirchen.

Harald Schwarz

(SZ vom 19.07.03) - Neukirchen hatte seinen Posten als Vorstandsvorsitzender Ende Mai geräumt, nachdem der mit ihm seit mehr als zwei Jahren im Clinch liegende Großaktionär Happel seinen MG-Anteil auf rund 20 Prozent aufgestockt hatte.

Der Ex-Chef von MG Technologies, Kajo Neukirchen, auf einer Pressekonferenz des Unternehemens im Februar 2003. (Foto: dpa)

Nach der Hauptversammlung Anfang Juni trat Udo Stark die Nachfolge Neukirchens an. An der Spitze des Aufsichtsrats sitzt seither mit Jürgen Heraeus ein Vertrauter von Happel.

Auf der Hauptversammlung hatte der Großaktionär verkünden lassen, er wolle Gespräche mit der Gesellschaft führen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens über die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers. Dieses hatte Happel einst eingeleitet, weil er den Verdacht auf Pflichtverletzungen und Bilanzmanipulationen in der Ära Neukirchen hatte.

Ein Brief aus Luzern

Seine Vorstellungen über ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen hat Happel in einem Brief an Udo Stark und Jürgen Heraeus mit Datum vom 9.Juli 2003 auf Papier seiner Luzerner Firma Luserve formuliert.

Das Schreiben ist als "Persönlich/Vertraulich" eingestuft. Es liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Happel zielt darin auf eine einvernehmliche Beilegung aller anhängigen Rechtsstreitigkeiten, die zwischen der MG und ihm laufen, und erwartet parallel dazu eine genaue Bestandsaufnahme von Firmenrisiken.

Nach einem Hinweis auf das auf der Hauptversammlung angekündigte Gesprächsangebot zum Rückzug seines Sonderprüfungsantrags stellt Happel in dem Brief fest, dass die für das laufende Verfahren zuständige Kammer beim Landgericht Frankfurt eine "Sachentscheidung über meinen Antrag anbetrachts dieser Gespräche" bis Mitte August zurückgestellt habe.

Die MG-Hauptversammlung habe ihn am 3.Juni in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. "Mit Hinblick auf dieses Mandat sowie die Belastung des Unternehmens durch den öffentlichen Rechtsstreit bin ich, wie besprochen, grundsätzlich dazu bereit, einer einvernehmlichen Beendigung des gerichtlichen Sonderprüfungsverfahrens zuzustimmen.

Erledigungserklärung angeboten

Dies könnte technisch etwa dadurch geschehen, dass ich bei der Kammer eine Erledigungserklärung einreiche, der sich die Gesellschaft anschließt", schreibt der Großaktionär.

Zu seinen Vorstellungen führt Happel weiter aus: "Die Beendigung des gerichtlichen Verfahrens führt jedoch nicht zu einer automatischen Erledigung von Sachverhalten, in denen mögliche Pflichtverletzungen begründet sein könnten.

Wie Ihnen (also Stark und Heraeus, Anm. d. Red.) bekannt ist, liegt die Geltendmachung von Ersatzansprüchen beziehungsweise ein Absehen davon nicht im freien Ermessen der Organe einer Aktiengesellschaft."

Happel zitiert ferner eine Besprechung mit Heraeus und Stark, in der gesagt worden sei, "dass demnächst eine Bestandsaufnahme derzeitiger Konzernrisiken" anstehe. Darüber hinaus seien die Vorbereitungen für die Umstellung der Rechnungslegung auf IAS zu starten.

Happel schreibt: "Ich gehe davon aus, dass der Vorstand diese sowieso vorzunehmenden Tätigkeiten dazu nutzt, sich aus Gründen der Vorsicht (siehe oben) auch mit den Themen zu befassen, die dem Antrag zu Grunde lagen."

Als diese "Themen" waren Neukirchen und seinem Vorstand Mitte August 2001 Missmanagement, Bilanztricksereien und Vertuschungsmanöver vorgeworfen worden.

Das Projekt Move

In dem Brief betont Happel weiter: "Im gleichen Zusammenhang ist auch das von Herrn Dr. Neukirchen persönlich initiierte, in der Presse bekannt gewordene Projekt Move zu sehen."

Dieses, das Happel ablehnte, sah einen Verkauf der MG-Töchter Dynamit Nobel und GEA vor, so dass dem Konzern nur der Großanlagenbau geblieben wäre, der nach Happels Ansicht aber allein nicht überlebensfähig ist.

Zu diesem Projekt sei eine Reihe von Fragen auf der Hauptversammlung gestellt worden. Happel: "Diesbezüglich ist nach meiner Überzeugung ebenfalls eine objektive Überprüfung erforderlich, um abschließend zu klären, inwieweit ein Interessenkonflikt und/oder eine Verletzung aktienrechtlicher Vorschriften vorgelegen hat."

Happels Brief endet mit dem eindeutigen Satz: "Auf der Grundlage des vorstehend zusammengefassten Verständnisses bin ich gerne zu einer einvernehmlichen Beendigung aller gerichtlichen Verfahren bereit."

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