Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage von rund 160 sächsischen Verbrauchern gegen die Erhöhung ihrer Gaspreise stattgegeben. In einem Urteil hat das Karlsruher Gericht eine Klausel in den Verträgen der sächsischen Gasversorgers Enso für unwirksam erklärt.
Nach der Bestimmung durfte Enso zwar gestiegene Bezugskosten an die Kunden weitergeben, war aber bei sinkenden Kosten nicht dazu verpflichtet, die Verbraucher davon profitieren zu lassen. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, entschied der BGH-Kartellsenat.
Keine Revision möglich
Zuvor hatten bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Dresden diese Klausel für ungültig erklärt. Das oberste Gericht erklärte mit seinem Urteil mehrere Preiserhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006 für unwirksam. Eine Revision ist nicht möglich.
Die betroffenen Verbraucher müssen nun Gaspreiserhöhungen nicht bezahlen, wenn ihre Verträge einseitig nur Preiserhöhungen und keine Preissenkungen vorsehen. Bei den 160 Klägern handelt es sich nicht um Tarifkunden, sondern um so genannte Sonderkunden mit einem über zwei Jahre geltenden Vertrag.
Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass Gasversorger bei Tarifkunden ohne Sondervertrag von Gesetzes wegen verpflichtet sind, sowohl Kostensteigerungen als auch Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben zu berücksichtigen.