Verbot:Keine Werbung mehr für Tabak

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Weg von der Plakatwand: Agrarminister Christian Schmidt will ein vollständiges Verbot von Tabakwerbung in Deutschland durchsetzen. Schon jetzt ist Werbung für Zigaretten, Zigarren oder Tabak weitgehend verboten.

Von Guido Bohsem, Berlin

Agrarminister Christian Schmidt (CSU) hat sich für ein vollständiges Verbot von Tabakwerbung in Deutschland ausgesprochen. Neben Bulgarien sei Deutschland das einzige Land in der Europäischen Union, in dem die Außenwerbung für Zigaretten noch erlaubt ist, sagte der Minister der Bild. "Dies konterkariert unsere intensiven Bemühungen in der Tabakprävention gerade bei Kindern und Jugendlichen", sagte der Minister.

Aus diesem Grund wolle er ein Verbot der Außenwerbung mit Plakaten sowie der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten durchsetzen, sagte Schmidt. "Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass eine allgegenwärtige Werbung in der Öffentlichkeit den Einstieg in das Rauchen aktiv fördert", begründete der Minister seinen Vorstoß.

Schon jetzt ist Werbung für Zigaretten, Zigarren oder Tabak weitgehend verboten. So dürfen die Hersteller weder im Fernsehen noch im Rundfunk, im Internet oder in Zeitungen und Zeitschriften auf ihre Produkte aufmerksam machen. Schmidt will seinen Vorschlag offenbar im Rahmen der Umsetzung der Tabakprodukt-Richtlinie der Europäischen Union in die Tat umsetzen. Spätestens von 2017 an müssen demnach auf Zigarettenpackungen abschreckende Bilder prangen, etwa von einem verfallenem Gebiss oder einer schwarzen Raucherlunge. Menthol-Zigaretten sollen völlig aus dem Verkehr gezogen werden. Außerdem müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen von Warnhinweisen wie "Rauchen tötet" bedeckt sein. Gleiches gilt für Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak, der vor allem bei Jugendlichen beliebt ist. Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie sind aber kleiner. Die Richtlinie muss bis Mitte nächsten Jahres umgesetzt sein. Der Deutsche Zigarettenverband kritisierte die Pläne. Sollten sie Gesetz werden, würde damit für eine ganze Branche "eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung" gelten, erklärte er.

© SZ vom 29.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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