Verbände und Stiftungen:Hilfe für Helfer

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Die Rettung gemeinnütziger Organisationen ist kompliziert. Dabei können auch sie in Not geraten, etwa wenn Veranstaltungen abgesagt werden oder die Vereinskneipe zu hat. Dazu kommt: Ihr Finanzpolster ist oft ziemlich dünn.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Milliardenschwere Pakete haben Bund und Länder in den vergangenen Wochen geschnürt. Wie kompliziert das Rettungsgeschäft aber sein kann, zeigen die rund 600 000 gemeinnützigen Organisationen hierzulande. Auch sie können in Not geraten, etwa wenn Veranstaltungen abgesagt werden oder die Vereinskneipe zu hat. Gleichzeitig ist ihr Finanzpolster oft dünn, weil sie nur begrenzt Vermögen bilden dürfen - auf die Probleme machte kürzlich ein Bündnis von Stiftungen und Verbänden in einem offenen Brief aufmerksam.

Anna Christmann, Sprecherin für bürgerschaftliches Engagement der Grünen im Bundestag, hat deshalb bei der Regierung nachgefragt, ob nicht aus Haushaltsmitteln für die geplante Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ein Soforthilfefonds für existenzbedrohte zivilgesellschaftliche Organisationen aufgelegt werden könnte. Die Stiftung, die gerade aufgebaut wird, ist ein Projekt der Ministerien für Heimat, Familie und Landwirtschaft. Das entsprechende Gesetz trat Ende April in Kraft, die Stiftung bekommt jedes Jahr Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt.

Aber: Noch gab es keine konstituierende Sitzung des Stiftungsrates. Und was wie eine Formalie klingt, ist eine Hürde fürs Krisenengagement. Denn der Stiftungsrat müsste erst beschließen, Geld außerhalb der eigentlichen Stiftungstätigkeit auszugeben, also zur Krisenbewältigung. Die Mittel stünden nicht für Maßnahmen der Bundesregierung zur Verfügung, heißt es denn auch in der Antwort des Familienministeriums an Christmann. Auch der Passus im Gesetz, dass die Ministerien bis zur konstituierenden Sitzung die Geschäfte führen, nutzt nichts. Im Rahmen ihres "Vertretungsrechts" könnten sie bis zur konstituierenden Sitzung keine "Umwidmung der Stiftungsmittel" beschließen.

Stattdessen verweist das Ministerium auf Gespräche innerhalb der Regierung, ob gemeinnützige Einrichtungen vielleicht von den schon beschlossenen Hilfen für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige profitieren könnten. So könnten finanzielle Ausfälle, etwa wegen abgesagter Projekte, "zumindest teilweise" ausgeglichen werden. Allerdings zielt das nur auf Organisationen, die schon vom Bund gefördert werden. Viele andere blieben außen vor.

"Wir brauchen dringend einen Rettungsschirm für gemeinnützige Organisationen", sagt Christmann. Ihre Fraktion hat einen entsprechenden Antrag für den Bundestag formuliert; um die "Lücke in der Nothilfe" zu schließen. Seit Wochen meldeten ihnen Vereine, dass sie um ihre Existenz fürchteten, sagt Christmann. Mit Blick auf die geplante Ehrenamtsstiftung nennt sie es "fatal, wenn die 23 Millionen für Engagement in diesem Bundeshaushalt am Ende des Jahres übrig bleiben". Statt auf Hürden hinzuweisen, solle die Regierung die Nutzung des Budgets möglich machen.

© SZ vom 18.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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