VdK-Forderung: Pflegegeld für Angehörige

Der Sozialverband VdK fordert eine bezahlte Auszeit für Menschen, die Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen - nach dem Vorbild von Elternzeit und Elterngeld. "Wer die Pflegepersonenzeit nutzt, soll Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben, analog dem Elterngeld", sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele . Ihr Verband habe ein Konzept entwickelt, wie ein solches Pflegegeld aussehen könnte. Demnach müsste der Betroffene mindestens einen Pflegegrad 2 haben und zu Hause leben. Die Helferin oder der Helfer müsste mindestens zehn Stunden in der Woche pflegen, verteilt auf zwei Tage, und dürfe dazu maximal 30 Wochenstunden arbeiten. Zur Unterstützung dürfte ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.

Würde die Bundesregierung ein solches Pflegegeld aus Steuermitteln finanzieren, würde dies nach Berechnungen des Verbands rund 4,3 Milliarden Euro im Jahr kosten. Dann würde das Pflegegeld je nach Gehalt 300 bis höchstens 1800 Euro im Monat betragen und könnte für zwölf Monate bezogen werden. Wenn sich zwei Menschen die Pflegezeit teilten, könnten sie insgesamt 14 Monate lang Geld bekommen.

© SZ vom 27.12.2018 / klu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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