Urteil:Nicht "bekömmlich"

Bier darf in der Werbung nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden.

Das Wort "bekömmlich" hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg entschieden. Es berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet. Das Wort "bekömmlich" suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei, und sei damit gesundheitsbezogen, hieß es zur Begründung. Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung hat das Landgericht Ravensburg jetzt bestätigt. Die Brauerei schließt nach Angaben ihres Anwalts weitere rechtliche Schritte nicht aus. Man werde die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob man beim Oberlandesgericht Berufung einlege, sagte er.

© SZ vom 26.08.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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