Urteil:Kein Gewinn, keine Steuer

Für nicht ausgezahlte Scheingewinne aus Schneeballsystemen müssen keine Steuern gezahlt werden - sofern die Betrüger ihren geprellten Kunden vorgegaukelt haben, dass sie die Kapitalertragsteuer ordnungsgemäß ans Finanzamt überwiesen hatten. Der Bundesfinanzhof veröffentlichte am Freitag die Urteile in drei Fällen. Geklagt hatte unter anderem eine niedersächsische Anlegerin. Die Frau zählte zu den Opfern eines mittlerweile verurteilten Betrügers, der Hunderte Anleger geprellt und damit seinen Fuhrpark mit über 20 Luxusautos finanziert hat.

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