Urteil:"Gen-Milch"-Sticker im Supermarkt sind verboten

Lesezeit: 1 min

Greenpeace darf seine Botschaft zwar nicht mehr direkt auf die Buttermilch-Dosen kleben. Dass Müllers Milchkühe gentechnisch verändertes Futter fressen, dürfen die Umweltschutz-Aktivisten aber weiterhin veröffentlichen.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace darf zwar keine Aufkleber mit Warnungen vor "Gen-Milch" mehr auf Produkte der Unternehmensgruppe Müller kleben. Sie darf aber weiterhin in ihren Publikationen vor Gen-Milch in den Angeboten der Großmolkerei warnen.

Das hat das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag rechtskräftig entschieden. Das Gericht hob damit nach Angaben eines Sprechers eine Entscheidung der Vorinstanz auf, die den Umweltschützern auf Antrag von Müller die Verwendung des Begriffs Gen-Milch insgesamt untersagt hatte.

Das Oberlandesgericht sah es als unzulässig an, wenn Greenpeace in Supermärkten mit schwarz-gelben Gefahrenaufklebern auf Müller-Jogurts und anderen Produkten vor angeblichen Gefahren durch die Verwendung gentechnisch veränderten Futters und dadurch möglichen Veränderungen der Milch warnt.

"Keine sachlichen Informationen"

Damit mache sich die Organisation "eine psychologische Signalwirkung zu nutze, die jenseits der sachlichen Information auf die Kaufentscheidung einwirken" könne, urteilten die Richter.

Auch einen von Greenpeace veröffentlichten Internet-Zeichentrickfilm und so genannte E-Cards, per Internet versendbare elektronische "Postkarten", untersagte das Gericht, weil dabei die Verunglimpfung von Müller-Milch im Vordergrund stehe.

Dagegen dürfen die Umweltschützer auch in Zukunft in sachlichen Publikationen auf die nach ihrer Einschätzung bestehende Gefahr für den Verbraucher durch genmanipuliertes Viehfutter hinweisen und dabei auch den Begriff "Gen-Milch" verwenden. Das Gericht begründete seine Entscheidung, es handele sich dabei um eine Meinungsäußerung, nicht um eine Tatsachenbehauptung.

Greenpeace darf weiterhin warnen

"Ob die Verwendung gentechnisch veränderten Futters Einfluss auf die Qualität der Milch habe, könne - für jedermann offenkundig - nur anhand naturwissenschaftlicher Methoden festgestellt werden", betonten die Richter.

Anders als der Staat sei aber der Bürger, mithin auch Greenpeace, mit Rücksicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht gehalten, mit nach seiner Auffassung nach berechtigten Warnungen bis zum Vorliegen eines wissenschaftlichen Nachweises zu warten. Letztlich handele es sich um eine Glaubensfrage.

Eine Grenze gebe es nur bei "offenkundig völlig haltlosen oder wissenschaftlich widerlegten Standpunkten"; diese sei in diesem Fall jedoch nicht überschritten worden.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: