Urteil:DocMorris soll gehen

Der niederländische Internet-Arzneihändler muss seine einzige deutsche Filiale in Saarbrücken vorerst wieder schließen: Drei Apotheker hatten geklagt.

Das entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes am Mittwoch in Saarlouis. Es gab damit den Klagen dreier Saarbrücker Apotheken statt.

DocMorris kündigte sogleich "alle rechtlichen Mittel" gegen den Beschluss an. "Dies ist eine einsame Entscheidung eines Verwaltungsgerichts", sagte DocMorris-Chef Ralf Däinghaus am Mittwoch ( Az.: 3 F 38/06).

"Sachfremder Einfluss"

Die Richter hatten entschieden, ein "sachfremder Einfluss von Kapitalanlegern auf die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung" müsse laut Apothekengesetz verhindert werden.

Daran müsse "im Interesse der Volksgesundheit" festgehalten werden, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt habe, ob die europarechtliche Niederlassungsfreiheit mit dem im deutschen Recht vorgeschriebenen Fremdbesitzverbot vereinbar ist.

Dieses sieht vor, dass nur Apotheker selbst eine Apotheke betreiben dürfen. Eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren sei mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes aber noch nicht gefallen, teilten die Saarlouiser Richter weiter mit.

Der saarländische Justiz- und Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) sprach von einer fehlerhaften Entscheidung des Verwaltungsgerichts und kündigte Beschwerde an.

Das Gericht habe sich allein auf das nationale Apothekenrecht gestützt, den Vorrang des europäischen Rechts aber außer Acht gelassen.

Ob die im August von ihm erteilte Betriebserlaubnis für die DocMorris-Filiale rechtmäßig gewesen sei, habe das Verwaltungsgericht ausdrücklich offen gelassen.

Das Landgericht Saarbrücken hatte am 9. August einen Eilantrag auf sofortige Schließung der Filiale abgelehnt. Damit hatte es Heckens Betriebserlaubnis bestätigt.

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