Der Bezahlsender Sky darf von seinen Vertragskunden keine zusätzlichen Gebühren für die Service-Hotline erheben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Die Verbraucherschutzzentrale Bayern hatte den Bezahlsender wegen einer kostenpflichtigen Service-Hotline mit 0180-Nummer verklagt. Aus ihrer Sicht verstößt eine Bezahl-Hotline gegen geltendes Verbraucherschutz-Recht. Auch das Landgericht München sah in erster Instanz darin "eine unlautere geschäftliche Handlung", weil die Kosten für die Hotline übliche Telefongebühren überstiegen. Die Gebühren bei der Sky-Hotline betrugen 20 Cent aus dem deutschen Festnetz und maximal 60 Cent aus dem Mobilfunknetz. Eine von Sky ersuchte Revision zum Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu.