Urteil:BGH erleichtert Kündigung bei Mietrückständen

Bleibt die Miete zweimal aus, kann der Vermieter fristlos kündigen und zusätzlich eine normale Kündigung mit Frist aussprechen. Das hat der BGH entschieden. Damit kann sich der Mieter nicht mehr durch eine Nachzahlung retten.

Vermieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Monatsmiete sowohl fristlos kündigen als auch zusätzlich eine normale Kündigung mit Frist aussprechen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch entschieden, dass die Kombination zulässig ist.

In der Praxis bedeutet das Urteil, dass auch bei Nachzahlung der ausstehenden Miete die fristgerechte Kündigung weiter gilt. In zwei unterschiedlichen Fällen waren Mieter in Berlin mehrere Monatsmieten schuldig geblieben. Daraufhin erhielten sie vom Vermieter sowohl eine fristlose als auch eine ordentliche Kündigung. Beide zahlten die säumigen Beträge nach.

Laut Gesetz entfällt die fristlose Kündigung, sofern innerhalb von zwei Monaten nach Kündigung nachgezahlt wird. Das Landgericht Berlin war der Ansicht, dass dann auch die ordentliche Kündigung unwirksam wird, die Verbindung von fristloser und fristgerechter Kündigung sei nicht möglich. Die Mieter, hätten also wohnen bleiben können. Dem widersprach der Karlsruher BGH und hob die Berliner Urteile auf. Das Landgericht muss nun in beiden Fällen prüfen, ob die ordentliche Kündigung berechtigt war (Aktenzeichen: VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17). Der Bundesgerichtshof bestätigte damit seine frühere Rechtsprechung. Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), sagte: "Die Entscheidung mag juristisch nachvollziehbar sein, aber das Ergebnis ist absurd. Der Mieter, der innerhalb der gesetzlichen Schonfrist all seine Schulden bezahlt hat, verliert trotzdem die Wohnung." Mit seiner Zahlung sei zwar die fristlose Kündigung vom Tisch, die ordentliche Kündigung wegen der Pflichtverletzung 'Zahlungsverzug' aber nicht. Der DMB sieht deshalb eine Gesetzeslücke. "Der Gesetzgeber muss handeln. Wer seine Mietschulden bezahlt, muss wohnen bleiben dürfen," sagte Siebenkotten.

© SZ vom 20.09.2018 / Reuters, DPA, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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