Urteil:Bahn muss bei Verspätungen weiterhin nicht zahlen

Kunden der Deutschen Bahn haben bei Verspätungen weiterhin keinen Anspruch auf Schadensersatz. Bei seiner Urteilsbegründung berief sich das Landgericht Frankfurt auf den Haftungsausschluss der Eisenbahnverkehrsverordnung aus dem Jahr 1938.

Das Gericht lehnte die Klage eines Bonner Ehepaars ab, das wegen einer Zugverspätung in Frankfurt ihren Flieger nach Mexiko verpasst hatte.

Die DB Reise- und Touristik AG hatte sich geweigert, die zusätzlich entstandenen Kosten von rund 800 Euro zu übernehmen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz (Az.: 2-1 S 131/03).

Die Kammer trat dem Argument entgegen, die Verordnung setze ein staatliches Verkehrsunternehmen voraus. Sie sei nach der Bahn Privatisierung wiederholt geändert und sogar neu gefasst worden, ohne dass der Haftungsausschluss geändert worden sei.

Mehdorns Zusage

Die Bahn entschädigt ihre Kunden bislang aus Kulanzgründen mit Gutscheinen. Bahnchef Hartmut Mehdorn hat der Bundesregierung aber zugesagt, in die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fernverkehr einklagbare Ansprüche aufzunehmen.

Darüber laufen zur Zeit Verhandlungen mit dem Verbraucherministerium. Ressortchefin Renate Künast (Grüne) hat bislang auch eine neue gesetzliche Regelung der Entschädigungen bei Verspätungen nicht ausgeschlossen.

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