Das Gericht lehnte die Klage eines Bonner Ehepaars ab, das wegen einer Zugverspätung in Frankfurt ihren Flieger nach Mexiko verpasst hatte.
Die DB Reise- und Touristik AG hatte sich geweigert, die zusätzlich entstandenen Kosten von rund 800 Euro zu übernehmen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz (Az.: 2-1 S 131/03).
Die Kammer trat dem Argument entgegen, die Verordnung setze ein staatliches Verkehrsunternehmen voraus. Sie sei nach der Bahn Privatisierung wiederholt geändert und sogar neu gefasst worden, ohne dass der Haftungsausschluss geändert worden sei.
Mehdorns Zusage
Die Bahn entschädigt ihre Kunden bislang aus Kulanzgründen mit Gutscheinen. Bahnchef Hartmut Mehdorn hat der Bundesregierung aber zugesagt, in die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fernverkehr einklagbare Ansprüche aufzunehmen.
Darüber laufen zur Zeit Verhandlungen mit dem Verbraucherministerium. Ressortchefin Renate Künast (Grüne) hat bislang auch eine neue gesetzliche Regelung der Entschädigungen bei Verspätungen nicht ausgeschlossen.