Urheberrechtsnovelle:Legal gekauft, illegal kopiert

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Privatkopien von Datenträgern sind in Zukunft verboten, wenn sie von rechtswidrig hergestellten Vorlagen gezogen werden. Wer etwa den Kopierschutz einer gekauften CD umgeht, verstößt damit schon gegen die verschärften Regeln des Urheberrechts.

Wer künftig eine CD für das Auto oder den besten Freund kopieren will, kann dies nur noch ungestraft tun, wenn die Quelle "nicht offensichtlich rechtswidrig" ist. So sieht es der Kompromiss vor, auf den sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zur geforderten Verschärfung des neuen Urheberrechts geeinigt hat.

Die strenge Forderung der Länderkammer, Kopien digitaler Medien nur von legalen Quellen zu privaten Zwecken zu erlauben, wurde im Gesetzestext abgewandelt.

Das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" soll, wenn es Bundestag und Bundesrat passiert hat, vor allem die Vervielfältigung von Raubkopien von Filmen und Musik zum privaten Gebrauch unterbinden. Die Musikindustrie begrüßt die neuen Regelungen.

"Grundsätzlich ist das ein Schritt in die richtige Richtung", sagt Thorsten Braun, Justiziar der deutschen Phonoverbände. Wichtig sei aber, dass in einem nächsten Schritt nicht nur die Kopien aus offensichtlich illegalen Quellen, sondern aus jeder illegalen Quelle verboten werde.

Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt, mahnt das schnelle Inkrafttreten des Gesetzes an. "Es bietet Urhebern und Verwertern bessere Möglichkeiten zum Schutz ihrer Werke als bisher." Der deutsche Tonträgermarkt hat im vergangenen Jahr einen Umsatzrückgang von gut elf Prozent verzeichnet.

Schuld daran soll vor allem das massenhafte Herunterladen von Musik aus dem Internet sein, das durch die gleichzeitig zunehmende Verbreitung von besonders leistungsfähigen Internetzugängen begünstigt wird.

"Das neue Gesetz wäre superwichtig für die Industrie", sagt Hartmut Spiesecke, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft. "Wir erwarten, dass die Umsatzrückgänge zumindest gebremst werden." Bei der Kopie legal erworbener Datenträger darf in Zukunft der Kopierschutz nicht umgangen werden.

Doch immer mehr Unternehmen der Musik- und Filmbranche setzen so genannte Digital-Rights-Management-Systeme zum Kopierschutz ein, die das Recht auf Privatkopien behindern.

Keine Übergangsfristen geplant

"Wir als Mittelständler verlieren durch das Gesetz den Umsatz in Deutschland, denn unsere gesamte Software wird auf einen Schlag illegal", klagt Robert Knapp vom Softwareunternehmen S.A.D. in Ulm. Übergangsfristen seien nicht geplant. "Dazu kommt, dass das neue Gesetz nicht mal die Frage der Raubkopien löst."

Gegen die könne schon heute rechtlich erfolgreich vorgegangen werden. "Man fragt sich, warum das nicht geschieht", sagt Knapp. Die Praxis an deutschen Gerichten zeige, dass man innerhalb von 24 Stunden jede Internetseite schließen könne, die mit Raubkopien von Software oder Musik und Filmen arbeitet. "Ein neues Gesetz ist dafür gar nicht nötig."

Die Musikindustrie beginnt allerdings zur Zeit, gegen das Musikpiratentum im Internet vorzugehen. Am 25. Juni gab der US-amerikanische Tonträgerverband RIAA (Record Industry Association of America) bekannt, dass er erste Zivilverfahren gegen Personen vorbereitet und einleitet, die massiv Songs illegal zum Herunterladen in Online-Tauschbörsen anbieten.

Die deutsche Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) begrüßt diesen Schritt und schließt in Zukunft ein solches Vorgehen gegen "heavy user" nach dem Vorbild der USA in Deutschland nicht mehr aus.

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