Unterhalt:Weniger und mehr

Minderjährige Trennungskinder haben von 2020 an höhere Ansprüche auf Unterhaltszahlungen. Jedoch steigt auch der Betrag, den die zahlungspflichtigen Eltern für sich behalten dürfen. So kann es passieren, dass die Kinder am Ende nicht mehr, sondern weniger Geld bekommen. Die Änderungen beruhen auf der neuen "Düsseldorfer Tabelle", die als Richtschnur dient. Demnach liegt der Mindestunterhalt für Kinder bis 17 Jahre je nach Alter und Einkommen des Unterhaltspflichtigen zwischen 369 und 796 (bislang: 354 bis 762) Euro im Monat. Die Beträge für volljährige Kinder belaufen sich auf 530 bis 848 (527 bis 844) Euro.

© SZ vom 24.12.2019 / sigr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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