Unterhalt für die Eltern:Kinder zur Kasse

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Viele Senioren können die hohen Kosten für die eigene Pflege nicht alleine tragen. Grundsätzlich müssen dann die Kinder einspringen.

Von Rolf Winkel

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt - auch um die Sozialämter von den Kosten der Heimunterbringung zu entlasten und familiäre Konflikte über Unterhaltszahlungen an alte und gebrechliche Eltern zu beenden.

Doch viele Senioren können die hohen Heimkosten nach wie vor nicht aus eigenen Mitteln tragen. Und so bleibt der Streit: Wer muss zahlen - die Sozialämter oder die Angehörigen?

Müssen Kinder für ihre im Pflegeheim lebenden Eltern aufkommen? Prinzipiell sind erwachsene Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig - das gilt auch dann, wenn der Nachwuchs selbst schon im Rentenalter ist.

Die pflegebedürftigen Eltern müssen allerdings zunächst ihr eigenes Alters-Einkommen sowie ihr Vermögen (bis auf einen Freibetrag) einsetzen.

Dazu erhalten sie - wenn sie im Pflegeheim leben - die Leistungen, die die Pflegekasse bei einer Heimunterbringung zahlt: 1023 Euro in Pflegestufe I, 1279 Euro in Stufe II und 1432 Euro in Stufe III. Altersrente und der Zuschuss der Kassen reichen allerdings oft nicht, um die Heimkosten abzudecken.

Diese liegen im Schnitt monatlich bei 2800 Euro und können in Stufe III auch bis zu 4000 Euro betragen. Was fehlt, zahlt meist zunächst das Sozialamt. Es versucht jedoch in der Regel, sich das Geld zumindest teilweise von den Kindern zurückzuholen.

Müssen Kinder ihr Sparbuch plündern oder ihr Haus verkaufen, um den Heimaufenthalt ihrer Eltern zu finanzieren? Nein. Niemand muss die eigenen (angemessenen) Ersparnisse antasten oder gar sein eigenes Häuschen verkaufen, um den Heimaufenthalt seiner Eltern zu finanzieren.

Wenn geprüft wird, ob und in welchem Maß Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen, wird nur deren Einkommen herangezogen. Zum Einkommen gehören allerdings auch Einkünfte aus Vermögen - also Zinsen und Miete.

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