UMTS-Lizenzen:Etappensieg für Mobilfunkkonzerne

Nach einer Modellklage österreichischer Anbieter entscheidet jetzt der Europäische Gerichtshof, ob Mobilfunkunternehmen einen Teil der Kosten für ihre teuren UMTS-Lizenzen zurückzuerhalten.

Eine Modellklage österreichischer Anbieter auf Erstattung der Umsatzsteuer auf die Lizenzen wird an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes soll bis zu zwei Jahre dauern. (Foto: Foto: ddp)

Europaweite Relevanz

"Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien hat soeben den Beschluss gefasst, den Fall an den EuGH weiterzuleiten", wurde Imke Gerdes von der Wiener Kanzlei Baker & McKenzie von der Financial Times Deutschland zitiert.

Gerdes hatte im Auftrag eines internationalen Klägers die Klageschrift erstellt.

Mit der Weitergabe an den EuGH gewinnt der Fall europaweite Relevanz: Die Entscheidung des Gerichtshofs in dem Präzedenzfall habe Einfluss auf alle anderen europäischen Länder, sagte Gerdes.

In Deutschland könnte das den Staat rund sieben Milliarden Euro kosten; die sechs vergebenen Lizenzen kosteten hier jeweils etwa 8,5 Milliarden Euro. Würde darauf eine Umsatzsteuer fällig, ginge es um rund 1,2 Milliarden Euro pro Lizenz.

140 Millionen Euro

Ende 2003 hatten die sechs österreichischen UMTS-Betreiber, darunter die Telekom-Tochter T-Mobile, Klage gegen die Republik Österreich eingereicht, um insgesamt 140 Millionen Euro als Vorsteuerabzug zurückzuerhalten.

Ihrer Ansicht nach hätte das Finanzministerium bei der Versteigerung der Lizenzen im November 2000 die 20-prozentige Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen müssen.

Das Landesgericht in Wien bündelte alle Klagen zu einem einzigen Verfahren. Laut Gerdes ist mit einem Urteil des EuGH in zwei Jahren zu rechnen.

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