Übersicht:Die Rangfolge

I. Ordnung:

Abkömmlinge des Erblassers. Das sind Kinder, Enkel und Urenkel.

II.Ordnung:

Eltern des Erblassers und deren Nachkommen. Dazu gehören Geschwister und deren Kinder, die Neffen und Nichten des Erblassers.

III.Ordnung:

Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, wie Onkel, Tanten und Cousinen des Erblassers.

IV.Ordnung:

Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Die Zahl der Ordnungen ist nach dem Gesetz nicht beschränkt. Die Verteilung eines Vermögens kann nach diesem Muster beliebig fortgeführt werden.

© ants - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: