I. Ordnung:
Abkömmlinge des Erblassers. Das sind Kinder, Enkel und Urenkel.
II.Ordnung:
Eltern des Erblassers und deren Nachkommen. Dazu gehören Geschwister und deren Kinder, die Neffen und Nichten des Erblassers.
III.Ordnung:
Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, wie Onkel, Tanten und Cousinen des Erblassers.
IV.Ordnung:
Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Die Zahl der Ordnungen ist nach dem Gesetz nicht beschränkt. Die Verteilung eines Vermögens kann nach diesem Muster beliebig fortgeführt werden.