Telekom-Prozess:Telekom lehnt Vergleich ab

Der größte Anlegerprozess Deutschlands hat mit Hindernissen begonnen: Zuerst blieb Richter Dittrich mit seinem Zug im Schnee stecken. Bei Prozessbeginn scheiterte dann ein außergerichtlicher Vergleich. 17.000 Kleinanleger fordern Schadensersatz von der Telekom wegen Kursverlusten der T-Aktie.

Zu Beginn des Musterprozesses um den Börsengang der Deutschen Telekom ist erneut ein Vergleichsversuch gescheitert. Der Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz lehnte am Montag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erneut entsprechende Vorschläge der Klägeranwälte ab.

Richter Christian Dittrich eröffnet die Verhandlung im Telekom-Prozess in Frankfurt am Main. (Foto: Foto: dpa)

Das Unternehmen müsse schon im Sinne der rund drei Millionen nicht klagenden Aktionäre so handeln. Der Gerichtsvorsitzende Christian Dittrich bezeichnete einen umfassenden Vergleich mit allen fast 17.000 Klägern schon wegen der hohen Zahl der Parteien als "schlicht undenkbar".

Die enttäuschten Kleinaleger halten dem Unternehmen falsche Angaben im Börsenprospekt zur dritten Aktienplatzierung im Jahr 2000 vor und verlangen insgesamt rund 80 Millionen Euro Schadensersatz.

Die Klägeranwälte forderten das Unternehmen dennoch auf, den Aktionären ein Vergleichsangebot zu machen. Sie verwiesen auf einen in den USA geschlossenen Vergleich zu ähnlichen Rechtsfragen, bei dem sich die Telekom zur Zahlung von 120 Millionen Dollar verpflichtet hatte.

Anwalt Schmitz begründete dies mit höheren Prozessrisiken für das Unternehmen im US-Rechtssystem. Es sei aber kein Prospektfehler anerkannt worden. Der größte Anlegerprozess Deutschlands hatte mit Hindernissen begonnen.

Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich war mit seinem Zug auf dem Weg von Gießen nach Frankfurt steckengeblieben, wie er selbst mitteilte. In der eigens für das Großverfahren angemieteten Stadthalle warteten Dutzende Anwälte und Journalisten, aber nur wenige Kläger auf das Gericht.

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