Wie ein Bahnsprecher am Montag sagte, habe es zwei fristlose Kündigungen wegen Verstoßes gegen Sicherheitsbestimmungen gegeben.
Außerdem seien bundesweit Abmahnungen "im niedrigen zweistelligen Bereich" ausgesprochen worden. Die in einem Zeitungsbericht vom Montag genannten Zahlen seien allerdings falsch.
Zug stehengelassen
Unter Berufung auf die Lokführergewerkschaft GDL hatten Medien von mindestens zehn fristlosen Kündigungen und mehr als 200 Abmahnungen berichtet. Die Bahn hatte dem Bericht zufolge in diesem Monat dementiert, dass Kündigungen wegen der Streiks ausgesprochen worden seien.
Jetzt bestätigte die Bahn, dass einem Lokführer gekündigt wurde, weil er am 3. Juli, dem ersten Streiktag, einen leeren Intercityzug auf einer eingleisigen Strecke habe stehenlassen.
Hintergrund der zahlreichen Abmahnungen sei, dass Arbeitnehmer, die einen Notdienst verweigern, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Ziel des Notdienstes sei, einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten und Reisenden, die auf die Bahn angewiesen sind, eine Grundversorgung sicherzustellen. "Da besteht eine ganz klare Rechtslage", sagte der Bahnsprecher.
Urteil kommt später
Am Montagnachmittag will sich die GDL zu weiteren Streikplänen äußern. Für Dienstag und Mittwoch werden erneute Proteste der Lokführer erwartet.
Zu Streiks im Fern- und Güterverkehr wird es vorläufig aber nicht kommen, da das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz erst Anfang November über einen entsprechenden GDL-Antrag entscheiden wird.