Süßwarenindustrie:Katjes darf weiter mit "ohne Fett" werben

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Das Landgericht Kleve sieht in dem Reklamespruch keine Irreführung der Verbraucher.

Der Süßwarenhersteller Katjes darf weiterhin mit dem Aufdruck "ohne Fett" für seine Fruchtgummis werben. Das Landgericht Kleve wies am Freitag eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen das Unternehmen ab, der darin eine irreführende Werbung gesehen hatte.

Der Bundesverband kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, "Yoghurt-Gums", "Euro Münzen" und "fresh Watermelon" aus dem Hause Katjes enthielten entgegen dem Aufdruck zumindest geringe Mengen von Fett.

Außerdem suggeriere der Hinweise "ohne Fett", dass es sich um ein besonders gesundes Produkt handele, was angesichts des hohen Zuckeranteils falsch sei.

Verbraucherschützer kritisieren "gesunden Anstrich"

Das Gericht wies diese Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück.

Der - ohnehin auf den Verpackungen angegebene - Fettgehalt der Fruchtgummis von maximal 0,4 Prozent sei derart gering, dass er praktisch keine Rolle spiele.

Ein Erwachsener müsste nach Angaben des Gerichts 20 Kilogramm "Yoghurt-Gums" essen, um seinen täglichen Fettbedarf von 80 Gramm zu decken.

Das Gericht widersprach auch der Einschätzung der Verbraucherschützer, dass der Verbraucher den Aufdruck "ohne Fett" als Hinweis auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Fruchtgummis verstehe.

Der durchschnittliche Verbraucher wisse, dass nahezu alle Süßigkeiten Zucker enthielten und dass der übermäßige Genuss von Zucker - unabhängig vom Fettgehalt - zu Übergewicht führe. Auch Kindern sei bekannt, dass Süßigkeiten dick machen.

Ausdrücklich betonte das Gericht, dass seine Aufgabe nicht darin bestehe, die gesundheitsbewusste Ernährung zu fördern. Es sei lediglich seine Aufgabe festzustellen, ob eine nennenswerte Anzahl durchschnittlich informierter kindlicher oder erwachsener Verbraucher durch die beanstandete Werbung in wettbewerblich relevanter Weise getäuscht werde.

Der Verbraucherverband kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an. "Der vzbv hält das Urteil für falsch", hieß es in einer in Berlin veröffentlichten Erklärung. Denn der Hinweise "ohne Fett" suggeriere, mit den beworbenen Produkten könne man sich kalorienbewusst ernähren.

Dabei liege der Zuckeranteil etwa bei den "Yoghurt-Gums" bei 76,5 Prozent. Solchen Produkten dürfe nicht durch den Hinweis auf das Fehlen bestimmter Nährstoffe ein "gesunder Anstrich" verliehen werden.

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