Stromanbieter - Wechsel:Preiswerte Erleuchtung

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Obwohl die Energiemärkte liberalisiert sind, suchten immer noch nur wenige Haushalte einen anderen Anbieter - dabei ist der Wechsel einfach.

Von Thomas Hammer

Rund fünf Jahre ist es her, dass der Strommarkt liberalisiert wurde. Seither können private Verbrauchern problemlos den Stromlieferanten wechseln. Doch weil viele neue Anbieter durch horrende Gebühren der etablierten Konzerne für die Netzbenutzung regelrecht an die Wand gedrückt wurden, ist ein freier Wettbewerb bislang noch kaum in Gang gekommen.

Nachdem ein Teil der neuen Konkurrenz wieder vom Markt verschwunden ist, haben die Stromkonzerne die Gunst der Stunde genutzt und ihre Preise teils kräftig erhöht. "Private Haushalte zahlen heute mehr für ihren Strom als vor der Marktöffnung", stellt Energieexperte Alf Hänle von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ernüchtert fest.

Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher bestätigt: "Die Strompreise für Haushalte sind im Schnitt um drei bis vier Cent pro Kilowattstunde überhöht." Das bedeutet: Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden zahlt nach Peters' Ansicht pro Jahr mehr als 100 Euro zu viel.

Doch rund die Hälfte dieses Betrags lässt sich mit dem Wechsel zu einem günstigeren Stromlieferanten einsparen. Denn einige günstige Anbieter konnten bis heute der Übermacht der Konzerne trotzen und bieten Strom zu interessanten Preisen. Allerdings sollten vor dem Abschluss des Vertrags einige wichtige Fragen geklärt werden.

Welche Daten sind für den Anbietervergleich erforderlich?

Weil jeder Stromanbieter Festgebühren, laufende Kosten und Mengenrabatte unterschiedlich kombiniert, sollte anhand der letzten Jahresrechnung der jährliche Stromverbrauch ermittelt werden. Wer einen Zweitarifzähler hat - was vor allem bei Elektroheizungen oft der Fall ist - benötigt für jeden Tarif den separaten Verbrauch. Liegt bereits ein Vertrag mit fester Mindestlaufzeit vor, muss geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung möglich ist.

Wo können günstige Anbieter ermittelt werden?

Der Vergleich ist nicht ganz einfach, weil je nach Region die Preise sehr unterschiedlich ausfallen können. Und nicht jeder günstige Stromanbieter ist bundesweit aktiv. Praktische Hilfe bieten Vergleichsrechner im Internet, wo anhand von Jahresverbrauch und Postleitzahl eine Preis-Hitliste erstellt wird.

Häufig frequentierte Vergleichsanbieter finden sich auf: •www.strommagazin.de •www.stromseite.de Tipp: Um auch kleinere Anbieter ausfindig zu machen, die nicht in allen Vergleichsprogrammen registriert sind, ist das parallele Durchrechnen auf beiden Seiten empfehlenswert.

Worauf ist beim Preisvergleich zu achten?

Der Strompreis besteht aus vielen Bestandteilen wie Grundgebühr, Verbrauchspreis sowie Steuern und Abgaben. Normalerweise wird bei den Vergleichsrechnungen der für Verbraucher maßgebliche Endpreis errechnet. Dennoch sollte sichergestellt sein, dass zu den angegebenen Preisen keine Gebühren, Steuern oder Abgaben hinzukommen.

Zählt nur der Preis allein?

Nein, denn im Kleingedruckten der Verträge können unter Umständen Fallen für den Verbraucher lauern. So sollte der neue Anbieter ausdrücklich zusagen, dass er beim Wechsel alle Formalitäten und Kosten übernimmt - ansonsten könnte es beim Wechsel unangenehme finanzielle Überraschungen geben.

Bei Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist sollten Verbraucher darauf achten, dass sie sich nicht zu lange binden. Weil die Stromanbieter in aller Regel ein Mal pro Jahr ihre Preise festsetzen, gelten zwölf Monate Vertragslaufzeit noch als vertretbar - zumal es bei kürzeren Laufzeiten kaum günstige Anbieter gibt.

Vorsicht bei Preisänderungsklauseln: Darauf sollte man sich nur einlassen, wenn damit im Fall einer Preiserhöhung ein sofortiges Sonderkündigungsrecht verbunden ist und auch die Weitergabe von Preissenkungen im Stromeinkauf an den Verbraucher zugesichert wird.

Wichtig ist auch der verbindliche Beginn der Stromlieferung: Der Anbieter sollte unbedingt einen verlässlichen Termin zusagen, von dem an die Stromlieferung zum vereinbarten Preis beginnt. Außerdem muss geklärt sein, dass der Anbieter mit dem derzeitigen Netzbetreiber einen Durchleitungsvertrag hat und dieser nicht erst noch ausgehandelt werden muss.

Weitere wichtige Klauseln gibt es bei Haftung und Zahlung. So sollte der neue Lieferant die Haftung für Schäden bei Stromausfall übernehmen, wenn von seiner Seite leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Außerdem sollte bei Erteilen einer Einzugsermächtigung dem Lieferanten nicht das Recht zugestanden werden, im Fall eines Widerrufs der Lastschrift den Strom abdrehen zu dürfen.

Wie funktioniert der Wechsel?

Der Umstieg ist nicht sehr schwer. Ist der neue Lieferant ausgewählt, erhält er den unterschriebenen Vertrag zurück. Dieser enthält die Bevollmächtigung, dass er im Namen des Kunden beim bisherigen Versorger den Vertrag kündigen und die Lieferung umstellen darf. Zur Sicherheit sollte gemeinsam mit einem Zeugen - beispielsweise einem Nachbarn - am Tag der Umstellung der Zählerstand notiert werden, um eventuelle Abrechnungsfehler wirksam reklamieren zu können.

Was passiert, wenn der neue Stromversorger nicht liefern will oder Pleite geht?

Keine Bange: Es wird weder der Zähler abmontiert noch der Strom abgestellt. Kommt die Lieferung mangels Durchleitungsvertrag von vornherein nicht zustande, dann wurde der Altvertrag auch nicht gekündigt und läuft einfach weiter.

Auch bei einer Pleite des Stromlieferanten sind Verbraucher abgesichert. In solchen Fällen ist der regionale Netzbetreiber dazu verpflichtet, die betroffenen Haushalte so lange zu versorgen, bis sie sich für einen neuen Lieferanten entschieden haben. Allerdings darf er dafür einen höheren "Notfalltarif" in Rechnung stellen.

© SZ vom 18.2.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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