Streit ums Licht:Bonner Post-Tower darf weiter leuchten

Eine Anwohnerin nahe der neuen Konzernzentrale der Deutschen Post hatte gegen die abendlichen Lichteffekte am Hochhaus geklagt. Nun wies ein Gericht ihre Klage ab — sie habe ihre Abwehrrechte verkauft.

Das farbenprächtige Lichtspiel des Post-Towers in Bonn darf weiter leuchten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster am Montag entschieden.

Eine Anwohnerin fühlte sich von dem wechselnden bunten Lichtspiel gestört, hat aber laut OVG kein Abwehrrecht. Der Beschluss ist laut Gericht unanfechtbar (Az.: 10 B 145/03).

Überkompensiert

Zur Begründung führten die Richter aus, die Klägerin habe sich 2001 per Nachbarschaftsvereinbarung mit der Post für den Verzicht auf ihre Nachbarrechte mit mehreren Millionen Mark entschädigen lassen.

Damit seien gegenwärtige und auch künftige Beeinträchtigungen derart überkompensiert, dass kein Raum mehr sei für den in der Klage geltend gemachten Abwehranspruch. "Im Verhältnis zur Post hat die Antragstellerin ihre Abwehrrechte verkauft", urteilte das Gericht.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte der Hauseigentümerin, die 80 Meter vom Post-Tower entfernt wohnt, im Dezember 2002 zunächst Recht gegeben. So blieb das mit 162,5 Meter höchste Bürogebäude in Nordrhein-Westfalen erst einmal dunkel.

Gegen diesen Beschluss legten die Stadt Bonn und die Post Beschwerde ein. Per Zwischenbeschluss hatte das OVG bereits im Januar den Kölner Beschluss ausgesetzt, die Beleuchtung des französischen Künstlers Yann Kersalé durfte wieder angeknipst werden und darf nun endgültig weiterleuchten.

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