Streit um Schrempp-Rücktritt:Daimler muss nicht zahlen

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Das von der Bafin verhängte Bußgeld von 200.000 Euro wegen verspäteter Information muss Daimler nicht zahlen - doch um den Abgang von Jürgen Schrempp gibt es immer noch Querelen vor Gericht.

Der Autobauer Daimler hat den Rücktritt seines früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp rechtzeitig bekannt gegeben. Das Amtsgericht Frankfurt am Main lehnte die Verhängung eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) beantragten Bußgelds in Höhe von 200.000 Euro ab, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.

Ex-Daimler-Chef Jürgen Schrempp: Vor drei Jahren zurückgetreten und immer noch juristischer Wirbel um den Abgang. (Foto: Foto: ddp)

Streit um Insiderinformationen

Am 28. Juli 2005 hatte Daimler nach einer Sitzung des Aufsichtsrates bekannt gegeben, dass Schrempp zum Ende des Jahres zurücktrete und Dieter Zetsche Nachfolger werde. Nach Auffassung der Bafin waren Insiderinformationen spätestens am 10. Juli 2005 so sehr konkret, dass sie den Aktienkurs beeinflussen hätten können.

Daher hätte die Mitteilung über das Ausscheiden von Schrempp spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgen müssen. Daimler argumentierte, eine Insiderinformation sei erst mit der Entscheidung des Aufsichtsrates am 28. Juli 2005 entstanden und damit rechtzeitig veröffentlicht worden.

Unklare Rechtslage

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt legte gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Beschwerde ein. Darüber müsse nun das zuständige Oberlandesgericht entscheiden - der Streit geht damit weiter.

Die Bafin hatte argumentiert, das Unternehmen habe es leichtfertig unterlassen, das Ausscheiden ihres Vorstandschefs unverzüglich zu melden.

Dagegen argumentierten nun die Amtsrichter, zu dem Zeitpunkt - Mitte 2005 - sei der rechtliche Begriff einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes nicht verbindlich ausgelegt gewesen - zum Zeitpunkt von Schrempps Rücktritt sei die Rechtslage also noch nicht klar gewesen.

Damit sei eine Schuld von vorneherein ausgeschlossen und die Frage einer Sorgfaltspflichtverletzung habe daher gar nicht mehr geprüft werden müssen.

Schrempp als Zeuge vor Gericht

Auch in Stuttgart liegt noch eine Sammelklage gegen Daimler vor, die im September verhandelt werden soll. Mehrere Anleger hatten gegen den Konzern geklagt, weil ihrer Ansicht nach der Rücktritt Schrempps am 28. Juli 2005 zu spät bekannt gegeben worden war. Nach der Mitteilung war der Aktienkurs in die Höhe geschnellt. Die Kläger forderten daraufhin Schadensersatz für die entgangenen Kursgewinne.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart im Herbst will der Richter den ehemaligen Konzernchef Schrempp und seinen bereits Mitte 2005 berufenen Nachfolger Dieter Zetsche sowie den früheren Aufsichtsratschef Kopper als Zeugen befragen.

© sueddeutsche.de/dpa/AP/jkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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