Streit um das VW-Gesetz:Wulff und Wiedeking schalten auf stur

Lesezeit: 1 min

Keine Ende in Sicht: Den Konflikt zwischen Porsche und dem Land Niedersachsen um die Sperrminorität bei VW wird wohl ein Gericht klären müssen - Ausgang offen.

Christian Wulff (CDU) setzt auf Konfrontation: Der niedersächsische Ministerpräsident will im Streit mit Porsche um die Machtverteilung beim ehemaligen Staatskonzern Volkswagen nicht nachgeben. "Die Sperrminorität bei VW liegt bei 20 Prozent und da soll sie bleiben", sagte Wulff auf der Hauptversammlung des Automobilkonzerns in Hamburg.

Weit auseinander: Die Positionen von Porsche-Chef Wiedeking (rechts) und Niedersachsens Ministerpräsident Wulff (links) im Kampf um Einfluss beim Autokonzern VW. (Foto: Foto: dpa)

Bis dato legt die dem VW-Gesetz folgende Satzung fest, dass die Sperrminorität beim Wolfsburger Autokonzern bei 20 Prozent statt den üblichen 25 Prozent liegt. Das entspricht genau dem Anteil des Landes Niedersachsen, das damit über ein faktisches Veto-Recht bei Kozernentscheidungen verfügt. Porsche möchte die Satzung daher ändern und die Machtposition Wulffs brechen - der die Regelung unbedingt behalten will.

Gerichtliche Lösung wahrscheinlich

Auch Wulffs Kontrahent, der Porsche-Chef Wendelin Wiedeking, zeigt weiter kein Entgegenkommen. Verständlich, denn im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof das VW-Gesetz für rechtswidrig erklärt. In der Satzung des Konzerns ist die Regelung jedoch nach wie vor verankert.

Auch in Deutschland wird jetzt eine gerichtliche Lösung des Konflikts immer wahrscheinlicher. Zwar könnte die Regelung auch per Satzungsbeschluss geändert werden - damit ist in der festgefahrenen Situation jedoch kaum zu rechnen.

Wulff versuchte auf der Hauptversammlung, den Streit mit Porsche herunterzuspielen. Der Streitpunkt sei "nicht so entscheidend", wie es öffentlich dargestellt werde. Er verwies darauf, dass Niedersachsen auf VW-Hauptversammlungen auch mit seinem Aktienanteil von gut 20 Prozent leicht eine Sperrminorität von 25 Prozent erreiche. Grund sei die oft geringe Beteiligung der Aktionäre an den Hauptversammlungen.

Aktionäre bangen um Mitbestimmung

"Trotzdem wollen wir die Satzung in diesem Punkt nicht ändern." Das sei auch mit dem europäischen Recht vereinbar, glaubt Wulff. Einen entsprechenden Änderungsentwurf von Wiedeking erwiderte Wulff auf der Hauptversammlung mit einem Gegenentwurf.

Für Sportwagenhersteller Porsche ist das Ende der Sperrminorität des Landes Niedersachsen von entscheidender Bedeutung für die Vorbereitung der Konzernübernahme. Zur Zeit hält Porsche 31 Prozent der Aktienanteile an VW, eine Aufstockung auf über 50 Prozent wird offen verfolgt. Sollte die Übernahme gelingen, könnte der Bruch der Sperrminorität Querschüsse aus Hannover verhindern. Entscheidungen über die Konzernpolitik könnte der Mehrheitseigner Porsche dann allein beschließen. Viele Kleinaktionäre äußerten auf der Hauptversammlung die Bedenken, eine solche "Alleinherrschaft" von Porsche könnte die Mitbestimmung im Konzern gefährden.

© sueddeutsche.de/Reuters/dpa/jkf/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: