Der Konflikt zwischen der EU-Kommission und Bundesregierung um den Sonderschutz für deutsche Sparkassen ist beigelegt.
Das Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags gegen Deutschland werde deshalb eingestellt, entschied die EU-Kommission nach eigenen Angaben am Mittwoch in Brüssel. Berlin darf laut Kompromiss den Namen "Sparkasse" auch weiterhin gesetzlich schützen.
Hintergrund war der bevorstehende Verkauf der Berliner Sparkasse. Berlin muss sich nach Auflagen der EU für die Sanierung des einst schwer angeschlagenen Finanzkonzerns bis Ende 2007 von seinen Anteilen trennen. Der Erlös soll Altlasten so weit wie möglich abdecken, die daraus stammen, dass das Land die damalige Bankgesellschaft Berlin 2001 vor dem Aus gerettet hatte.
Bedenken wegen Kunden-Täuschung
Allerdings herrschten Bedenken, dass bei einem Einstieg von privaten Investoren der Name "Sparkasse" zu einer Täuschung der Kunden führen könne. Sparkasse durften sich bisher nur öffentlich-rechtliche Kreditinstitute nennen, deren Träger kommunale Gebietskörperschaften sind. Diese garantieren auch für die Einlagen.
In dem jetzt gefundenen Kompromiss zwischen der Bundesregierung und der EU erhält die Berliner Sparkasse ausnahmsweise die Genehmigung für die Zukunft auch unter privaten Eigentümern ihren Namen behalten. Bei allen anderen Sparkassen bleibt das aber weiterhin untersagt.
Wie der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) mitteilte, herrsche für das bevorstehende Verfahren nun "notwendige rechtliche Klarheit". Aus einem Brief der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)gehe hervor, dass die Landesbank-Tochter Berliner Sparkasse ihre Bezeichnung nach einem Verkauf der Landesanteile am Mutterkonzern doch behalten darf.
Sarrazin kündigte an, das Verfahren zum Verkauf des 81-prozentigen Landesanteils zu starten. Noch im Winter soll dafür die Ausschreibung für ein Bieterverfahren beginnen. Parallel dazu werde die Möglichkeit einer Börsenplatzierung geprüft.