Streikpläne:Mehr als 170 Flüge fallen aus

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Der geplante Streik der Germanwings-Flugbegleiter trifft vor allem innerdeutsche Verbindungen, Köln-Bonn, München, Hamburg und Berlin-Tegel.

Bundesweit fallen am Montag, Dienstag und Mittwoch mehr als 170 Germanwings-Flüge wegen des geplanten Streiks der Flugbegleiter aus. Das geht aus einer Übersicht auf der Internetseite von Eurowings hervor. Germanwings führt seine Flüge für Eurowings aus. Nach Angaben des Unternehmens gehören 30 der etwa 140 Eurowings-Flugzeuge zu Germanwings. Dabei handelt es sich vor allem um innerdeutsche Verbindungen, aber auch einige Flüge nach Österreich und in die Schweiz wurden storniert. Vor allem die Flughäfen Köln-Bonn, München, Hamburg und Berlin-Tegel sind betroffen. In Köln-Bonn sind 78 Starts und Landungen gestrichen, in Berlin 68, in München und Hamburg je 52.

Am Freitag hatte die Kabinengewerkschaft UFO die Flugbegleiter von Germanwings zu einem dreitägigen Streik aufgerufen. Trotz eines Entgegenkommens der Lufthansa-Tochter hatte UFO am Samstagabend angekündigt, daran festzuhalten. Regelungen zur Teilzeit waren bisher der offizielle Streikgrund. Die Airline war der Gewerkschaft hier im zentralen Streitpunkt entgegengekommen: Sie biete "den Tarifvertrag Teilzeit der Lufthansa vollumfänglich und mit sofortiger Wirkung an", heißt es in einer Mitteilung. Nach Ansicht von Germanwings entbehrt mit dem jüngsten Angebot "der angekündigte Streik der von UFO formal angeführten Grundlage".

Kurzzeitig stand sogar die Absage des Streiks im Raum, doch im Gespräch mit der Tarifkommission entschied sich die Gewerkschaft dagegen. Dagegen teilte UFO in einem Schreiben an ihre Mitglieder mit: "Die Tarifkommission hat (...) entschieden, dass auf dieser Basis weder rechtlich, noch faktisch, noch aus sonst irgendeinem Grund der Streik abgesagt werden kann." Laut Eurowings sei Teilzeit "seit vielen Jahren gelebte Praxis im Unternehmen". Im Jahr 2019 seien für die 800 Flugbegleiter fast alle Teilzeitwünsche realisiert worden. Lediglich elf Mitarbeitern habe deren bevorzugter Wunsch nach Teilzeit nicht gewährt werden können. Für diese Einzelfälle jetzt einen dreitägigen Streik vom Zaun zu brechen, sei unverhältnismäßig.

© SZ vom 30.12.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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