Stichtag:BGH stützt Mieter

Wird in einem Rechtsstreit um eine Mieterhöhung später die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt, ist der Zeitpunkt der ursprünglichen Ankündigung der Erhöhung maßgeblich. Stichtag für die Analyse ist nach einer Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) damit nicht der Zeitpunkt, ab dem die höhere Miete gezahlt werden sollte. Von der Zustellung des "Erhöhungsverlangens" an werden dann Fristen für das Ermitteln von Vergleichsmieten berechnet, wie die Karlsruher Richter im April urteilten (Az.: VIII ZR 22/20). Im konkreten Fall war die Ankündigung für eine Erhöhung im Oktober 2017 im Juli 2017 eingegangen. Ein Gutachter hatte 14 Vergleichswohnungen betrachtet. Unklar sei der Stichtag der Vergleichsmiete gewesen. Deswegen musste der BGH das Urteil des Landgerichts aufheben.

© SZ vom 11.06.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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