Steuervorteil:Wann kann der heimische PC abgesetzt werden?

Nach einem Erlass der Finanzminister von Bund und Ländern sind die Kosten für den heimischen PC jetzt bei beruflicher Nutzung absetzbar.

Alle Arbeitnehmer können seit Anfang Mai den heimischen Computer von der Steuer absetzen. Darauf macht die Allgemeine Deutsche Direktbank, Diba, unter Berufung auf einen gleich lautenden Erlass der Finanzverwaltungen aufmerksam.

Bislang durften Arbeitnehmer, die am privaten PC auch für den Job arbeiteten, diesen maximal zehn Prozent privat nutzen, ansonsten verweigerte ihnen das Finanzamt den Steuervorteil völlig, wie die Diba berichtet.

Doch dieses Alles-oder-Nichts-Prinzip sei jetzt vorbei. Nach einem Erlass der Finanzminister von Bund und Ländern sind den Angaben zufolge die Kosten für den heimischen PC jetzt entsprechend der beruflichen Nutzung absetzbar.

Vier Jahre Abschreibungsfrist

Das können den Angaben zufolge alle Steuerzahler nutzen, deren Computer 2001 weniger als vier Jahre alt war, denn so lange dauerte bei einem Kauf bis zum Jahr 2000 die steuerliche Abschreibungsfrist. Bei Computer-Käufen ab 2001 verkürzt sich die Abschreibungsfrist von vier auf drei Jahre.

Zur Sicherheit sollten Arbeitnehmer zunächst noch ausführlich dokumentieren, wie groß der Anteil der beruflichen Nutzung sei. Denn ob das Finanzamt ohne eine solche Buchführung eine pauschale Schätzung des beruflichen Anteils akzeptieren müsse, entscheide noch der Bundesfinanzhof.

(sueddeutsche.de/AP)

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