Steuerpolitik:EU-Gericht widerspricht

Das EU-Gericht hat eine Entscheidung der EU-Kommission zu mutmaßlich illegalen Steuervorteilen für multinationale Konzerne in Belgien gekippt. Es handele sich bei der Regelung nicht um unerlaubte Staatsbeihilfen, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag (T 131/16 und T 263/16).

Die EU-Kommission hatte 2016 von Belgien gewährte Steuervorteile für internationale Unternehmen für unzulässig erklärt. Die Firmen sollten deshalb Beträge in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Die Brüsseler Behörde nannte damals keine Namen betroffener Konzerne. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um 55 Unternehmen. Einige von ihnen - sowie Belgien selbst - zogen gegen die Entscheidung vor Gericht. Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

© SZ vom 15.02.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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