Steuerpläne:Was die Reform bringt

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Die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Unternehmensteuer beunruhigen die Leasingbranche. Denn auf Leasingraten könnte dann Körperschaftssteuer fällig werden.

Friedrich Heinemann

Im Zuge der Unternehmensteuerreform plant die Bundesregierung die Steuersätze für Kapitalgesellschaften von 39 auf knapp unter 30 Prozent zu senken. Wer nun glaubt, dass diese Reform zwangsläufig Investitionen und Leasing in Deutschland einen Schub verpasst, der hat das Kleingedruckte nicht gelesen.

Ob sie nun Oldtimer oder Immobilien finanzieren - den Leasingunternehmen passen die Reformpläne der Bundesregierung nicht. (Foto: Foto: ddp)

"Steuerpläne verschlechtern Investitionsklima", kommentiert etwa der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) die Reformvorschläge. Einige der bislang diskutierten Reformpunkte würden für viele Unternehmen keine Entlastung, sondern eben das Gegenteil bedeuten, argumentiert der Verband.

Die Krux des Reformansatzes liegt darin, dass Unternehmen und Investoren - nach dem erklärten Willen der Politik - die Senkung der Steuersätze zum großen Teil selbst finanzieren sollen.

Je nach Ausgestaltung dieser Gegenfinanzierung könnte die Reform deshalb für viele Unternehmen unterm Strich zusätzliche Belastungen mit sich bringen und so Investitionen erschweren.

Unübersichtliche Lage

Die Lage ist unübersichtlich, und fast im Wochentakt werden zur Zeit neue Varianten diskutiert und verworfen. Einigermaßen sicher scheint inzwischen zu sein, dass die ursprüngliche Idee von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vom Tisch ist.

Demnach wäre die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer durch Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten massiv erweitert worden. "Das Modell der Hinzurechnung lehnen wir schärfstens ab", betont Martin Vosseler, Steuerexperte des Leasingverbandes.

Mit der Einbeziehung echter Kosten in die Bemessungsgrundlage würden Unternehmen unter Umständen selbst dann besteuert werden, wenn sie Verluste machen. Dass diese Substanzbesteuerung volkswirtschaftlichen Schaden anrichte, sei offensichtlich.

Stärkere Belastung in Krisenzeiten

Das als weitere Variante diskutierte Modell einer so genannten Zinsschranke würde nicht ganz so weit gehen. Zinsen, Pachten und Leasingraten würden nur bis zu einem bestimmten Anteil des Gewinns abzugsfähig.

Aufgrund zeitweilig niedriger Gewinne nicht absetzbare Finanzierungskosten können die Unternehmen dann aber in späteren Jahren steuerlich geltend machen, wenn sie wieder ausreichend Gewinne erwirtschaften.

Auch dieses Modell hat einen gravierenden Nachteil: Es würde Unternehmen gerade in Krisenzeiten steuerlich hart treffen und gilt daher nicht als der Stein der Weisen.

Ein neuer Vorschlag der Reformdebatte aus den vergangenen Wochen läuft darauf hinaus, die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer weitgehend unverändert zu lassen und stattdessen die Gewerbesteuer weiter zu fassen.

Hier reichen die Ideen von einer Erhebung einer neuen Grundsteuer für gewerblich genutzte Grundstücke bis hin zur noch stärkeren Berücksichtigung von Finanzierungskosten bei der Gewerbesteuer.

Bisher sind Leasingraten von Gewerbesteuer ausgenommen

Letzteres wäre wiederum für die Leasing-Branche eine Gefahr. Schon heute werden bei dieser - den Kommunen zustehenden - Steuer durch die Hinzurechnung von 50 Prozent der Zinsen auf langfristige Kredite auch gewinnunabhängige Elemente besteuert.

Kurzfristige Finanzierungen wie Leasingraten sind bislang nicht betroffen, dies könnte sich mit der Reform ändern. Die Anzahl der Vorschläge ist inzwischen kaum noch überschaubar und das Ergebnis schwer zu prognostizieren.

Steuerexperte Vosseler stellt dann auch aus Sicht der Leasingbranche klar: "Wir verfolgen die steuerpolitische Diskussion weiterhin mit Sorge, zur Entwarnung besteht noch kein Anlass."

© SZ vom 25.10.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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