Steuer auf Kapitalerträge:Eine für alle

Die Bundesregierung plant weitere Reformen: In den Reihen der Koalition wird für 2005 die Einführung einer einheitlichen Steuer für Kapitalerträge erwogen, meldet das Handelsblatt.

Dies soll nach Angaben des Blattes im Rahmen einer generellen Neugestaltung bei der Besteuerung von Kapitalerträgen erfolgen. Danach solle etwa die Abgeltungsteuer für Zinsen auf alle Formen von Kapitalerträgen ausgeweitet werden, so das Handelsblatt unter Berufung auf Koaltionskreise.

Insgesamt seien dann nicht nur Zinsen, sondern auch Dividen sowie Erträge aus Beteiligungsverkäufen von der Abgeltungsteuer betroffen. Geplant sei ein Steuersatz "um die 25 Prozent", der bei einmaliger Entrichtung selbst bei Anlegern mit höherem individuellen Steuersatz keine weitere Nachzahlung erfordere, so die Düsseldorfer Zeitung.

Zweigeteiltes System

"Wir wollen ein zweigeteiltes Steuersystem einführen. Kapitalerträge mit einem festen Steuersatz auf der einen und andere Einkommensarten mit progressiven Sätzen auf der anderen Seite", hieß es nach Angaben des Handelsblattes aus den Koaltionskreisen. Noch unklar sei, ob auch Gewinne aus Aktienverkäufen künftig pauschal mit einer Abgeltungsteuer belegt werden sollen. Ein solcher Plan war erst kürzlich von der Bundesregierung verworfen worden.

Ein Gesetzentwurf für die Kapitalertragsteuer solle in der ersten Hälfte des Jahres 2004 vorliegen, in Kraft treten solle die Neuregelung 2005.

In diesem Zusammenhang plane die Bundesregierung offenbar die Anpassung einer neuen Kapitalertragsteuer, um diese auf die für 2005 beschlossene EU-Zinssteuer abzustimmen. Diese sehe vor, dass die EU-Staaten ab 2005 entweder Informationen über Zinserträge von EU-Ausländern austauschen oder eine Quellensteuer erheben.

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