Staatsanwaltschaft:Anklage im Fall Holzmann und WestLB

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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen den früheren WestLB-Chef Friedel Neuber und Ex-Vorstandsmitglieder des zusammengebrochenen Holzmann-Konzerns Anklage wegen Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu erhoben.

Das bestätigte Neubers Verteidiger, der Kölner Rechtsanwalt Christian Richter. Die Anklage richte sich gegen zehn Personen, darunter drei Mitarbeiter der WestLB. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rainer Schilling bestätigte die Anklage, nannte aber keine Namen.

Der ehemalige WestLB-Chef Friedel Neuber. (Foto: Foto: dpa)

Den früheren Holzmann-Vorstandsmitgliedern werde vorgeworfen, im Jahr 1994 angesichts einer drohenden feindlichen Übernahme durch den Konkurrenten HOCHTIEF gesetzeswidrig eigene Aktien erworben zu haben, berichtete der Rechsanwalt.

Beihilfe geleistet

Die WestLB Manager - unter ihnen Neuber - sollen dazu Beihilfe geleistet haben, in dem sie auf Rechnung und Risiko des Bauriesen von der BHF-Bank und dem Bankhaus Warburg gehaltenen Holzmann-Aktienpakte von insgesamt gut fünf Prozent des Stammkapitals kauften.

Richter bestätigte damit einen Bericht der Rheinischen Post. Neubers Verteidiger wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den früheren WestLB-Chef entschieden zurück.

Der Anklagevorwurf laufe schon deshalb ins Leere, weil die von der BHF-Bank und dem Bankhaus Warburg nominell auf die WestLB übertragenen Aktienpakete bereits zuvor wirtschaftliches Eigentum der Philipp Holzmann AG gewesen seien.

Rechtfertigung

Die Übertragung auf die WestLB sei deshalb kein "Erwerb" eigener Aktien, so dass der Vorwurf einer Beihilfe entfalle. Außerdem seien damals mit der drohenden feindlichen Übernahme durch HOCHTIEF aktienrechtliche Tatbestände gegeben gewesen, die den Erwerb eigener Aktien gerechtfertigt hätten.

Dem zuständigen Frankfurter Staatsanwalt warf Richter Befangenheit vor. Er habe sich nämlich bereits zu einem Zeitpunkt auf eine Erhebung der Anklage festgelegt, als die Staatsanwaltschaft mit der Verteidigung noch über den Umfang der Akteneinsicht diskutiert habe und entsprechende Stellungnahmen der Verteidigung noch ausgestanden hätten.

Die Verteidigung habe deshalb bereits im Dezember vergangenen Jahres beim Leitenden Oberstaatsanwalt einen Ersetzungantrag gestellt, über den bisher aber noch nicht entschieden worden sei.

Kursverluste

Der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Schilling, erläuterte die Anklage und sagte, die Aktien sollten bei der WestLB geparkt gewesen sein, dann habe es einen Kursverlust gegeben, welcher der WestLB einen Verlust von 100 Millionen D-Mark gebracht habe.

"Dann soll es eine Vereinbarung gegeben haben, wonach die Philipp Holzmann AG diese Verluste ausgleicht." Weiter laute der Vorwurf, dass diese Vorgänge mit Rechnungen über angebliche Beratungs- und Vermittlungsleistungen hätten verschleiert werden sollen.

"Diese Leistungen sollen laut Anklage gar nicht erbracht worden sein", sagte Schilling weiter.

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