Solidarpflicht à la Austria:Ein Volk von Versicherten

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Während die Bürgerversicherung in Deutschland heiß diskutiert wird, ist sie in Österreich schon seit Jahrzehnten Realität. Dabei bildete die deutsche Reichsversicherungsordnung auch in der Alpenrepublik die Grundlage des heutigen Sozialsystems.

Von Norbert Mappes-Niediek

(SZ vom 05.08.03) - Alle zahlen ein, niemand murrt. Sogar die Arbeitgeber sind stolz darauf. "Wir bekennen uns zu unserer Solidarpflicht", sagt Harald Kaszanits von der Wirtschaftskammer.

Die so genannte Bürgerversicherung, jüngstes Kind der deutschen Debatten um eine Gesundheitsreform, ist in Österreich selbstverständliche Realität. 97 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert, und selbst in den restlichen drei Prozent verstecken sich weitere indirekt Pflichtversicherte.

Jeder zahlt von seinem Einkommen prozentual einen Kranken-, und meistens auch einen Rentenversicherungsbeitrag; nur Einkommen über einer Grenze von 3.360 Euro werden nicht herangezogen.

"Völlig unumstritten"

"Das ist alles völlig unumstritten", beteuert Josef Probst, Geschäftsführer beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger in Wien. "Wer daran rütteln wollte, wäre schnell politisch tot."

Selbst von privaten Versicherern kommt kein erkennbarer Druck, das System zu öffnen. Vor allem die gesetzliche Krankenversicherung profitiert davon, dass die Besserverdienenden mit den hohen Beiträgen und dem niedrigen Krankheitsrisiko sich dem Solidarausgleich nicht entziehen können.

Wie viele Beitragsprozente der Unterschied genau ausmacht, lässt sich nicht ausrechnen. Es liege aber auf der Hand, sagt Probst, dass er deutlich ins Gewicht falle.

Die Krankenversicherung ist in Österreich nur etwa halb so teuer wie in Deutschland; der Beitragssatz für Arbeiter und Angestellte liegt bei 7,4 Prozent, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammengenommen. Dass die "guten Risiken" sich nicht davon schleichen können, ist dabei nur einer von mehreren Faktoren.

In Österreich zahlt die öffentliche Hand etwa die Hälfte der Krankenhaus-Betriebskosten, fest sitzender Zahnersatz wird nicht erstattet und die Selbstbeteiligungen sind allgemein höher: Selbstständige und Beamte zahlen bei ambulanten Leistungen 20 Prozent aus eigener Tasche, alle anderen entrichten beim Arztbesuch eine Krankenscheingebühr.

Mehr Selbstbeteiligung

Aber auch wenn das Leistungsniveau gleich wäre wie in Deutschland, sagt Probst, "läge unser Beitragssatz noch unter zehn Prozent".

Denn auch unter dem großen volkswirtschaftlichen Strich ist das Gesundheitswesen in Österreich deutlich billiger: Es macht 8,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus; in Deutschland sind es 10,6 Prozent. Schuld sind Preisunterschiede und Versorgungsniveau.

Gestartet sind beide Länder exakt von dem selben Punkt: 1939 übernahm Österreich die deutsche Reichsversicherungsordnung und behielt sie in den Grundlagen auch nach dem Krieg bei.

Schrittweise wurden von den fünfziger Jahren an auch Selbstständige und Beamte mit einbezogen. Einen Tag X, an dem alle auf einen Schlag in die gesetzliche Sozialversicherung hineingekommen wären, hat es nie gegeben.

"Das Gesetz über die Pflichtversicherung der gewerblichen Wirtschaft löste 1958 meist ältere, berufsständische Systeme ab", erläutert Ferdinand Felix, ein Experte vom Hauptverband.

Ruhegehalt für Beamte

Für die Beamten kam das Gesetz 1966 - als zunächst moderater Beitrag zur eigenen Krankenversicherung. Bis heute sind Beamte auch in Österreich nicht rentenversichert; sie bekommen ein Ruhegehalt, müssen aber während ihrer aktiven Zeit einen Pensionsbeitrag zahlen, als wären sie versichert.

1998 wurden, wieder in parteiübergreifendem Konsens, auch die neuen Selbstständigen, vor allem Inhaber von Werkverträgen, in die allgemeine Bürgerversicherung einbezogen.

"Schlupflöcher gibt es nun keine mehr", versichert Felix. Wahlfreiheit zwischen Krankenkassen ist unbekannt. Eigene Kassen gibt es für Selbstständige, Beamte, Bauern und wenige weitere Berufsgruppen. Geworben werden muss also nicht - weder mit Fernsehspots noch mit Zusatzleistungen.

Erhöhungen seit Jahren tabu

Die Beitragssätze werden gesetzlich fixiert, Erhöhungen sind seit Jahren tabu. Weil die Kassen sich weder den Beitragssatz noch die Risikostruktur aussuchen können, bleiben als einzige Variable in der Rechnung die Kosten für die Leistungen der Anbieter.

Dabei haben Österreichs Kassen deutlich die besseren Karten: Sie dürfen selbst entscheiden, wie viele Kassenzulassungen sie an niedergelassene Ärzte verteilen, erlassen bei Medikamenten eine Positivliste und verhandeln mit der Ärztekammer, dem Pharmagroßhandel und den Kliniken über Preise und Honorare.

Die Verwaltungskosten der Kassen liegen bei alledem knapp über drei Prozent - in Deutschland sind sie beinahe doppelt so hoch.

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