Software-Patente: Die mögliche Einigung:"Unvergleichlich viel besser"

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Am Dienstag will das Europäische Parlament über die Richtlinie beraten, am Mittwoch soll abgestimmt werden. Nun zeichnet sich ein Kompromiss ab: Die Europa-Abgeordneten werden der Linux-Gemeinde entgegenkommen. Die freut sich, ist aber noch nicht ganz zufrieden.

Von Patrick Bernau

Die Europäische Volkspartei (EVP), der CDU und CSU angehören, sowie die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) haben sich vergangene Woche jeweils auf einheitliche Entwürfe geeinigt - und den umstrittensten Artikel aus der Vorlage gestrichen. Damit kommen die Fraktionen den Gegnern der Richtlinie entgegen.

Zusätzlich schlägt zum Beispiel Joachim Wuermeling für die EVP nun vor, Trivialpatente ausdrücklich zu verbieten. Ein Richtungswechsel. "Wir sind uns über die Sachlage etwas klarer geworden", räumt Wuermeling ein. Einzelne Punkte seien zwar noch strittig. "Ich bin mir aber sicher, dass bei der Schlussabstimmung jeder für die Richtlinie stimmen wird."

Auch die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt, die dem Kommissions-Vorschlag kritisch gegenüber stand, sieht jetzt "sehr gute Chancen" auf eine Einigung. Patentamts-Direktor Machek sagt über den Vorschlag ihrer Fraktion, er würde nichts an der Praxis ändern, nach der Patente zurzeit vergeben werden.

Die Richtlinie muss noch durch den Ministerrat

Die Linux-Bewegung findet den sozialdemokratischen Vorschlag "unvergleichlich viel besser" als den Kommissions-Entwurf, wie Hartmut Pilch sagt, der Vorsitzende des Fördervereins für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII).

Der Technik-Begriff sei zwar immer noch nicht klar genug formuliert, und am liebsten hätte die FFII Software-Patente zwar ganz ausgeschlossen, sagt Pilch Aber das Papier reiche, "um der Kommission Magenschmerzen zu bereiten". Womöglich rücke sie von der Richtlinie jetzt ganz ab.

Dagegen sieht der IT-Branchenverband Bitkom die Entwürfe der Fraktionen nicht so gern. Der Bereich, in dem Patente vergeben werden, werde in diesen Vorschlägen zu stark eingeschränkt.

Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament muss der EU-Ministerrat noch zustimmen, damit die Richtlinie in Kraft tritt. Die Bundesregierung hat dafür noch keine einheitliche Position gefunden. Ein Sprecher des Justizministeriums sagt: "Wir beobachten den Prozess in Brüssel."

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