Schutzrecht:Wann ist ein Kitkat ein Kitkat?

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Stehen vier Schokobalken unverkennbar für das Nestlé-Produkt? Nein, sagen die Richter. (Foto: N/A)

Nestlé verliert vor Gericht: Der Nahrungsmittel-Konzern darf die Form eines seiner Schokoriegel nicht schützen lassen.

Von Charlotte Theile

Ein Schokoriegel, der in vier gleich große Balken aufgeteilt ist. Wissen Kunden, von welchem Produkt die Rede ist? Dann hat der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé gerade einen Punkt gelandet. Keine Ahnung, was das für ein Riegel sein soll? Bitte schön, Punkt für die Gegenseite, die Firma Cadbury, die inzwischen zum Nestlé-Konkurrenten Mondelēz gehört. Klingt albern?

Die Frage, um die sich Nestlé mit Cadbury - und anderen Unternehmen - vor Gerichten in aller Welt streitet, lässt sich aber tatsächlich auf diese Grundsatzentscheidung herunterbrechen: Wird der Schoko-Riegel mit vier Balken vom Konsumenten klar als Kitkat-Riegel erkannt?

An diesem Donnerstag hat sich das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg mit dieser Frage auseinandergesetzt. Nestlé hat sich die Form des Riegels beim europäischen Markenamt EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) schützen lassen. Cadbury klagte dagegen - und bekam recht. Das Markenamt hätte die Form des Schoko-Riegels nicht ohne Weiteres als geistiges Eigentum des größten Nahrungsmittelkonzerns der Welt mit Sitz im schweizerischen Vevey anerkennen dürfen.

Erst im November hatte Nestlé in Singapur eine Niederlage erlitten. Das Appellationsgericht des Stadtstaates entschied, dass der Nestlé-Konkurrent Petra Foods einen Riegel produzieren darf, der Kitkat täuschend ähnlich sieht. Es sei den Schweizern nicht gelungen, zu belegen, dass allein die Form als Original-Merkmal gilt, begründeten die Richter ihr Urteil. Erst mit der roten Verpackung würden Schokolade und Waffeln für die Verbraucher zu Kitkat. Zudem führte Petra Foods ein praktisches Argument an: Die vier Balken seien für die Massenproduktion einfach am besten geeignet.

In Deutschland dagegen konnte Nestlé einen Kitkat-Prozess gewinnen: Der Name "Twin Break", unter dem der deutsche Hersteller Griesson-de Beukelaer seine Schokoladenwaffel verkauft hatte, ähnele zu sehr dem Slogan "Have a break, have a Kitkat", befanden die Richter. Die "ikonische Form", die Nestlé seinem Schoko-Riegel attestiert, ist schwieriger zu schützen. Dass Kitkat seit 1935 die gleiche Form hat und daher als Markenzeichen geschützt werden müsse, wie Nestlé argumentiert, reicht nicht aus. Nur eine Form, die Konsumenten direkt erkennen, kann geschützt werden. Ein prominentes Beispiel kann sich Nestlé nur ein paar Kilometer entfernt anschauen: Die bekannteste Schweizer Schokolade, Toblerone.

© SZ vom 16.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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