Sammelklage eingereicht:Deutsche Bank in den USA am Pranger

Lesezeit: 2 min

US-Anleger erheben wegen dubioser Steuersparmodelle schwere Vorwürfe gegen das Kreditinstitut. "Investoren haben durch die Deutsche Bank erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten", erklärte US-Rechtsanwalt David Deary der Süddeutschen Zeitung.

Von Andreas Oldag

Dearys Kanzlei in Dallas/Texas vertritt mehr als 100 US-Geschäftsleute und Privatanleger, die zusammen Hunderte von Millionen Dollar in ein Steuersparmodell mit dem Namen "Cobra" investiert hatten.

(Foto: Foto: dpa)

Dieses wurde nach Aussagen Dearys von der Deutschen Bank sowie verschiedenen Rechtsanwaltsbüros, darunter der US-Großkanzlei Jenkens & Gilchrist, sowie Steuerberatungsfirmen vermarktet. Dabei ging es um ein kompliziertes Währungsoptionsgeschäft, das den Anlegern angeblich eine sichere Möglichkeit bot, legal Steuern zu sparen.

Warnungen ignoriert

Wie es in der Klageschrift heißt, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, hätten die Anbieter des Modells wiederholt Warnungen der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) ignoriert, die frühzeitig auf das dubiose Geschäft hingewiesen und es schließlich im Jahre 2000 für illegal erklärt habe.

Nach den Worten Dearys sei es der Deutschen Bank und den anderen Beklagten nur darum gegangen, von den Investoren millionenschwere Gebühren für die Beteiligung an dem Steuersparmodell zu kassieren. Die "Deutsche Bank konnte die Resultate manipulieren, um sicherzustellen, dass die Kläger kein Geld verdienten", heißt es in der Klageschrift.

Nach Angaben Dearys wurde die Klage jetzt bei einem kalifornischen Bundesgericht eingereicht. Seine Mandanten seien getäuscht worden, meint der Anwalt.

Bank weist Vorwürfe zurück

Die Deutsche Bank hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Institut habe nur eine begrenzte Rolle gespielt, nämlich als Dienstleister bei der Abwicklung der finanziellen Transaktion, erklärte eine Sprecherin des Instituts in New York.

Die Bank habe sich weder an der Ausarbeitung noch an der Vermarktung des Steuersparmodells beteiligt. Im übrigen habe man sich von den Investoren schriftlich versichern lassen, dass sie von der Deutschen Bank keine Steuerberatung erhalten hätten, so die Sprecherin. Es sei nicht gegen Gesetze verstoßen worden, fügte sie hinzu.

In den USA wird für vermögende Investoren eine Vielzahl von Steuersparmodellen angeboten. Das ist ein lukratives Geschäft für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, aber auch für die beteiligten Banken. Die Gebühren, die von den Anbietern kassiert werden, können bis zu zehn Prozent der in Aussicht gestellten Steuerersparnis erreichen.

Steuersparmodelle sind vor allem im Zusammenhang mit dem Internet-Boom in den 90er Jahren in Mode gekommen, weil die Firmen erhebliche liquide Mittel hatten, die steuerlich günstig angelegt werden sollten.

Bei "Cobra" wurde das Geld der Investoren in eine spezielle Firma transferiert und dann so investiert, dass sich Wetten auf fallende beziehungsweise steigende Kurse von ausländischen Währungen ausglichen. Der Trick war offenbar, dass dann gegenüber den Finanzbehörden Kosten der Optionen als steuerlich abschreibbare Verluste deklariert wurden.

Juristische Grauzone

Viele Steuerberater arbeiten nach Meinung von Kritikern in einer juristischen Grauzone. Der Markt ist heiß umkämpft. Lücken in der Gesetzgebung würden aggressiv ausgenutzt, heißt es.

"Die potenzielle Haftung für die Anbieter ist groß", meint Professor Joseph Bankman von der juristischen Fakultät der renommierten Stanford Universität. Seiner Meinung nach droht eine Klagewelle enttäuschter Investoren in den USA.

Die Debatte um Steuerspartricks und Steuerhinterziehung hat politische Wellen bis nach Washington geschlagen. Vor kurzem beschäftigte sich ein Hearing des US-Senats mit dem Thema. Der Geschäftsmann Henry Camferdam aus Carmel im Bundesstaat Indiana berichtete über seine Erfahrungen mit dem Steuersparmodell "Cobra".

13 Millionen Steuerrückzahlung

Auf Anraten der Wirtschaftsprüfergesellschaft Ernst & Young hatte Camferdam 50 Millionen Dollar, die aus dem Verkauf seiner Internet-Firma stammten, investiert. Ergebnis der angeblich steuersparenden Transaktion: Der Unternehmer zahlte am Ende mehr als drei Millionen Dollar an Gebühren, unter anderem zwei Millionen an die Deutsche Bank.

Und der Fiskus fordert nun eine Steuerrückzahlung von 13 Millionen Dollar. Außerdem muss Camferdam, der sich von Ernst & Young sowie der Deutschen Bank betrogen fühlt, mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

© SZ vom 30.04.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: