Rundfunkgebühren-Urteil:"Es wird keinen Nachschlag geben"

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Die Bundesbürger müssen sich nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf weitere Erhöhungen der Rundfunkgebühren einstellen. Allerdings geloben die Sender vorläufig noch Zurückhaltung.

Die öffentlich-rechtlichen Sender seien durch die von den Bundesländern festgelegten Abgaben um Einnahmen in Millionenhöhe gebracht worden, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.

Die im April 2005 geringer als von den Anstalten gewünscht erhöhten Gebühren seien verfassungswidrig. Das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit sei verletzt worden.

440 Millionen Euro weniger

Den Öffentlich-Rechtlichen entgehen nach Angaben des Gerichts in der laufenden Gebührenperiode Einnahmen in Höhe von 440 Millionen Euro.

Die bis Ende 2008 geltende Monatsgebühr von 17,03 Euro bleibt nach den Worten des Ersten Senats aber gleichwohl in Kraft.

Zwar hat das Gericht den Anstalten zugestanden, für die Mindereinnahmen von insgesamt 440 Millionen Euro einen Ausgleich bei der nächsten Gebührenanhebung zum 1. Januar 2009 zu fordern. Davon wollen ARD und ZDF aber keinen Gebrauch machen.

"Es wird keinen Nachschlag geben. Es ging uns nicht um eine Erhöhung", sagte ZDF-Intendant Markus Schächter. Auch WDR-Intendantin Monika Piel versicherte: "Niemand muss befürchten, dass er jetzt irgendetwas nachzahlen muss für die Gebührenperiode."

Rechte der Länder neu definiert

Die Länder dürften zwar grundsätzlich von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abweichen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Im konkreten Fall seien die Gründe für die Abweichung jedoch zum Teil nicht nachvollziehbar oder gingen sogar von falschen Annahmen aus. Bei der Neufestsetzung der Gebühren für 2009 müssten außerdem eventuelle finanzielle Verluste der Sender ausgeglichen werden.

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff erklärte, die KEF sei gestärkt worden. Der Verband privater Rundfunk und Telemedien forderte, der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter müsse definiert werden. Erst dann könne die Gebührenfestsetzung geordnet verlaufen, sagte Verbands-Präsident Jürgen Doetz.

ARD, ZDF und Deutschlandfunk hatten dagegen geklagt, dass sich die Länder bei der Festsetzung der Abgaben erstmals nicht an die Empfehlung der KEF gehalten haben. So erhöhten die Länder die Gebühren ab dem 1. April 2005 nur um 88 Cent auf 17,03 Euro.

Die Empfehlung der Kommission sah Erhöhung der Gebühren zum 1. Januar 2005 um 1,09 Euro auf 17,24 Euro vor. Die Länder hatten dafür unter anderem die damalige wirtschaftlichen Lage mit stagnierenden Renten und hoher Arbeitslosigkeit als Begründung angeführt.

Die Gebührenhöhe dürfe keinen medienpolitischen Zwecken dienen, sagte Gerichtspräsident Papier. Die Rundfunkfreiheit dürfe nicht gefährdet sein. "Die Anstalten müssen durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Auftrag erfüllen können." Dennoch seien Abweichungen von den Empfehlungen der KEF erlaubt.

Die Länder dürften dazu neben rundfunkspezifischen Gründen auch die wirtschaftliche Lage, die Einkommensentwicklung oder sonstige Abgabenbelastungen der Bürger als Begründung anführen.

Dann müssten sie jedoch auch beweisen können, dass die empfohlene Anhebung zu einer unangemessenen Belastung führe. Dies bei den Gebühren 2005 nicht ausreichend geschehen.

Es sei deutlich geworden, dass die Gebühren nicht dazu dienen dürften, die Balance zwischen privaten und öffentlichen Sender zu verschieben, sagte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck (SPD), in Karlsruhe. Ebenso dürfe der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender nicht kommerzialisiert werden. Sein Amtskollege aus Baden-Württemberg, Günther Oettinger (CDU), erklärte, künftig müssten Abweichungen von den Empfehlungen der KEF genauestens begründet werden.

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