Rundfunkgebühren:Punktsieg in Karlsruhe

ARD, ZDF und das Deutschlandradio haben vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg: Die Ministerpräsidenten durften nicht eigenmächtig die Rundfunkgebühren kappen.

Hans-Jürgen Jakobs

Punktsieg für ARD, ZDF und Deutschlandradio: Mit ihrer Gebührenklage vor dem Bundesverfassungsgericht sind sie erfolgreich gewesen. Die Festlegung der seit April 2005 geltenden Rundfunkgebühren verletzten die Sender in ihrem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit, heißt es in der am Dienstag verkündeten Entscheidung. Die Länder hätten nicht von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abweichen und die Gebühren geringer anheben dürfen. (Az.: 1 BvR 2270/05 u.a.)

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hatten dagegen geklagt, dass sich die Länder bei der Festsetzung der Abgaben erstmals nicht an die Empfehlung der KEF gehalten haben. So erhöhten sie die Gebühren vom 1. April 2005 an nur um 88 Cent auf 17,03 Euro. Die Empfehlung der Kommission sah hingegen eine Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2005 um 1,09 Euro auf 17,24 Euro vor.

Das Urteil zu den Rundfunkgebühren war mit Spannung erwartet worden. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerde gegen die eigenmächtige Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder eingelegt. Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen das Karlsruher Rundfunkurteil aus dem Jahr 1994. Die ihnen entstandenen Einnahmeausfälle sollen bis 2008 rund 440 Millionen Euro betragen.

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