Rundfunkgebühren:ARD zieht vor das Bundesverfassungsgericht

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Die Intendanten der ARD-Rundfunkanstalten wollen sich dem Diktat der Bundesländer bei der jüngsten Festsetzung der Rundfunkgebühren nicht beugen. Sie sehen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gefahr.

Das Vorgehen der Bundesländer bei der jüngsten Festsetzung der Rundfunkgebühr kommt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand.

Die Intendanten der ARD-Rundfunkanstalten einigten sich am Dienstag in einer Schaltkonferenz darauf, in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Verfahren einzulegen, mit dem sich die Landesregierungen über den Vorschlag der unabhängigen Gebührenkommission hinweggesetzt hatten.

Das von dem Gebührenverfahren ebenfalls betroffene ZDF schließt sich dem Gang nach Karlsruhe zunächst nicht an und will mit einem eigenen Modell die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern.

88 Cent statt 1,09 Euro

Die Bundesländer hatten Ende 2004 beschlossen, die Rundfunkgebühr zum 1. April 2005 um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat zu erhöhen. Sie blieben damit erstmals deutlich unter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die eine Erhöhung zum 1. Januar um 1,09 auf 17,24 Euro vorgeschlagen hatte. Die neue Gebühr gilt bis Ende 2008.

Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber betonte am Dienstag, es gehe nicht um das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehle. "Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."

Die ARD hatte bereits im Juni in Bremen beschlossen, gegen die Kürzung des KEF-Vorschlags Verfassungsbeschwerde einzulegen. Zugleich boten die Intendanten den Ländern Gespräche an und legten als Grundlage dafür ein Indexierungsmodell zur Anpassung der Gebühren vor.

Da die Ministerpräsidenten sich auf ihrer jüngsten Konferenz nicht zu solchen Gesprächen entschließen konnten, bleibe der ARD keine andere Wahl, als ihren Beschluss in die Tat umzusetzen.

Der Senderverbund verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994, nach dem der Gesetzgeber nur dann von einer KEF-Empfehlung abweichen darf, wenn die Gründe hierfür nachprüfbar sind. Dies sei beim letzten Gebührenbeschluss nicht der Fall gewesen.

"Gelassenheit"

Gruber gab an, dass er dem Gang nach Karlsruhe mit Gelassenheit entgegensehe. "Die Wahrnehmung verfassungsmäßiger Rechte ist in einem Rechtsstaat ein normaler Vorgang. Die Klärung dieser grundsätzlichen Frage liegt im Interesse aller Beteiligten."

Das ZDF will einstweilen mit einem eigenen Modell in Gespräche mit den Landesregierungen eintreten. Nach Angaben von ZDF-Sprecher Alexander Stock läuft das Modell auf eine Stärkung der Rolle der KEF hinaus. Außerdem stehe man nicht unter Zeitdruck, denn für einen Gang nach Karlsruhe sei noch bis zum 31. März 2006 Zeit.

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