Rechenspiele:Geheimsache Lebensversicherung

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Illustration: Stefan Dimitrov (Foto: Dimitrov)

Es ist nicht einfach abzuschätzen, was eine Lebens- oder Rentenversicherung wirklich abwirft. Ein Überblick über die größten Tücken.

Von Friederike Krieger, Köln

Ob Jeans, Auto oder Haarschnitt - es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man vor dem Kauf erfährt, wie teuer so etwas ist. Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist das anders. Die Anbieter stellen den Kunden meist eine gewisse Rendite in Aussicht. Wer heute eine klassische Police abschließt, dem verspricht der Versicherer eine Verzinsung von 1,25 Prozent zuzüglich einer Beteiligung an den Überschüssen. Diese Angabe bezieht sich allerdings nur auf den Sparanteil. Das sind die Beiträge abzüglich der zehn bis 20 Prozent, die der Versicherer für Vertrieb und Verwaltung ausgibt. Es ist für den Kunden allerdings nicht ersichtlich, wie hoch dieser Anteil genau ist. Das verstärkt die ohnehin schon nicht gerade geringe Skepsis gegenüber den Verträgen noch zusätzlich.

Der Gesetzgeber hat die Anbieter im Lebensversicherungsreformgesetz dazu verpflichtet, den Kunden mit der sogenannten Effektivkostenquote vor Augen zu führen, wie stark sich die Rendite ihres Vertrags durch die Kosten mindert. Das soll es ermöglichen, einen Versicherungsvertrag vor dem Abschluss nicht nur mit anderen gleichartigen Policen vergleichen zu können, sondern auch mit Fondssparplänen und anderen Sparformen. Doch weil der Gesetzgeber keine konkreten Anweisungen macht, interpretieren die Versicherer die Vorgaben unterschiedlich. Das macht es so schwer, die Policen zu vergleichen. "Obwohl die Vorgaben des Lebensversicherungsreformgesetzes schon seit Anfang dieses Jahres gelten, gibt es noch keine klaren Anweisungen, wie die Effektivkostenquote zu ermitteln ist und wo sie in den Vertragsunterlagen zu stehen hat", sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP. Der Großvertrieb hat sich das Vorgehen bei etwa 20 Versicherern angesehen. Etwa 60 Prozent geben die Effektivkostenquote im Produktinformationsblatt an, die übrigen weisen sie an verschiedenen Stellen der Vertragsunterlagen aus, die selbst wiederum Duzende Seiten umfassen.

Doch auch die Darstellung der Effektivkostenquote dürfte manche Kunden irritieren. Ein Beispiel: Die Rendite eines Vertrags ohne Kosten beträgt fünf Prozent, mit Kosten sind es 3,5 Prozent. Die Versicherer geben die Effektivkosten dann mit 1,5 Prozent an. Eigentlich müsste es aber Prozentpunkte heißen. Denn der Unterschied zwischen fünf Prozent und 3,5 Prozent bedeutet: Die Rendite ist um 30 Prozent geringer.

Ein weiteres Problem: die Berechnung der Quote. In Ermangelung konkreter gesetzlicher Vorgaben hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Empfehlung herausgegeben, wie die Effektivkostenquote zu berechnen und darzustellen ist. "Daran halten sich zwar die meisten Gesellschaften", sagt Thorsten Saal vom Analysehaus Morgen & Morgen. "Aber die Versicherer müssen dem nicht folgen." Morgen & Morgen erstellt Vergleichssoftware für Versicherungsmakler und errechnet die Quote mit Daten, die es von den Versicherern erhalten hat. Neben der GDV-Methode verwendet das Analysehaus dabei noch eine alternative Methode, mit der manche Versicherer kalkulieren. "Trotzdem kommen wir nicht immer auf die Effektivkostenquote, die der Versicherer selbst angibt", sagt Saal. "Die Versicherer definieren selbst, was Kosten sind und was nicht." So ist zwar klar, dass die Effektivkostenquote Vertriebskosten, laufende Kosten und bei fondsgebundenen Policen auch die Fondskosten berücksichtigen muss. Letzteres ist eine Verbesserung gegenüber dem Ausweis der einkalkulierten Kosten in Euro und Cent, den Lebensversicherer seit 2008 in ihren Vertragsunterlagen haben müssen. Hier war die Angabe der Fondskosten keine Pflicht.

Doch so richtig knifflig wird es erst in den Details. So kalkulieren viele Versicherer die Beiträge von Policen auf Jahresbasis. Kunden, die Beiträge monatlich überweisen, müssen einen Zuschlag zahlen. "Der Versicherer kann aber auch sagen, die Beiträge sind monatlich kalkuliert und Jahreszahler bekommen einen Rabatt", erläutert der Mann vom Analysehaus Morgen & Morgen. "Dann sind die Monatszuschläge keine Kosten mehr." Vergleichbar sind die Verträge also trotz Effektivkostenquote nicht. "Die Kostenquoten erfüllen das zum Teil nicht", sagt Saal . Dafür sei eine einheitliche Rechenmethode nötig.

Auch Verbraucherschützer kritisieren die Effektivkostenquote. "Jeder Versicherte will gerne wissen, wie viel von seinem eingezahlten Geld zur Vermögensbildung verwendet wird und welcher Anteil im Vertriebs- und Verwaltungsapparat der Versicherungskonzerne landet", sagt Kerstin Becker-Eiselen, Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Doch die Effektivkostenquote, mit der der Gesetzgeber Licht ins Dunkel bringen wollte, verwirrt Verbraucher eher."

Die Verbraucherzentrale hat anhand einer Stichprobe von 14 Policen die Kennziffer mit den tatsächlichen Kosten eines Vertrags verglichen - mit ernüchternden Ergebnissen. So wiesen DEVK und Cosmos Direkt für den Mustervertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren und 100 Euro Monatsbeitrag mit 0,44 Prozent und 0,43 Prozent nahezu identische Effektivkostenquoten auf. Die tatsächlichen Kosten lagen mit 11,93 Euro und 6,45 Euro pro Monat aber weit auseinander. Die höchsten Kosten in der Stichprobe wies Gothaer mit 15,43 Euro monatlich auf. Bei der Kostenquote lag der Versicherer mit 0,59 Prozent aber im Mittelfeld. "Wir berechnen die Effektivkosten auf Basis des GDV-Modells, weichen aber aus guten Gründen an einigen Stellen davon ab", teilt die Gothaer mit. Den Finanzvertrieb MLP stören noch weitere Aspekte. So bemängelt Expertin Michelsen, dass die Anbieter zwar die Fondskosten in die Effektivkostenquote einrechnen, genau die Fondskosten bei angehängten Modellrechnungen aber des Öfteren unter den Tisch fallen lassen. "Das führt dazu, dass die Angaben im Produktinformationsblatt und in den Modellrechnungen nicht zusammenpassen", sagt sie.

Es ist aber Besserung in Sicht. Kürzlich hat die Produktinformationsstelle Altersvorsorge ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll unter anderem konkrete Vorgaben für die Berechnung der Effektivkostenquote bei staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen wie Riester- und Rürup-Renten machen, die von Anfang 2017 an gelten sollen. Michelsen geht davon aus, dass die Versicherer diese Vorgaben auch für andere Verträge übernehmen werden.

© SZ vom 29.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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