Reaktion der Angeklagten:"Freispruch ist Freispruch"

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Das Urteil im Mannesmann-Prozess versetzt Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und den früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser in beste Stimmung. Doch der Schatten aktienrechtlicher Vorwürfe bleibt.

"Freispruch ist Freispruch", sagte Ackermann am Donnerstag nach der Urteilsverkündung vor Journalisten. Er zeigte sich erleichtert, dass das Gericht alle Fakten "so bestätigt" habe, "wie wir sie präsentiert haben".

Mit dieser Sieges-geste zog Josef Ackermann zu Prozessbeginn den Zorn der Öffentlichkeit auf sich. Foto: dpa (Foto: N/A)

Die aktienrechtliche Bewertung der Anerkennungsprämien sei "eine ganz wichtige Frage", die aber von Rechtsexperten unterschiedlich beantwortet werde. Das Gericht hatte die Zahlungen in der Urteilsbegründung als nach dem Aktienrecht nicht zulässig bezeichnet. Ackermann betonte, hier müsse Klarheit geschaffen werden, weil die "Art, wie wir Geschäfte führen" sonst substanziell beeinflusst werde.

Als Mannesmann-Chef habe er sich "damals korrekt verhalten wollen, und ich habe mich damals auch völig korrekt verhalten", betonte Esser. Verlauf und Ergebnis des Prozesses hätten dies "ganz eindeutig bestätigt".

Jetzt könne die "Rufschädigung, die natürlich eingetreten war", beendet werden, sagte der frühere Konzerchef. Die Freisprüche seien eine "ganz eindeutige Botschaft an alle, die Fall verfolgt haben".

Das Düsseldorfer Landgericht hatte Ackermann und die anderen Angeklagten des Mannesmann-Prozesses zuvor vom Vorwurf der Untreue freigesprochen.

Nach sechsmonatiger Verhandlungsdauer sah das Gericht keine Belege für ein strafbares Handeln der Angeklagten und folgte mit den Freisprüchen den Anträgen der Verteidiger.

Revision beim Bundesgerichtshof

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten Haftstrafen bis zu drei Jahren beantragt. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie gegen das Düsseldorfer Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen wird.

Auf der Anklagebank im Düsseldorfer Landgericht saßen neben Ackermann der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser, der ehemalige Aufsichtsratschef des Telekommunikationskonzerns Joachim Funk, der Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und zwei weiteren Mannesmann-Mitarbeiter.

Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, die 180 Milliarden Euro teure Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 genutzt zu haben, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben.

Versuchte Einflussnahme

Vor dem Urteil gab die die Vorsitzende Richterin der 14. Großen Strafkammer, Brigitte Koppenhöfer, eine persönliche Erklärung ab. Noch nie in ihren 25 Dienstjahren sei derart versucht worden, auf das Urteil Einfluss zu nehmen.

"Das reichte von Telefonterror bis zu offenen Drohungen", sagte sie. "Dass sich sämtliche Stammtische melden, war nicht überraschend. Überraschend war, wer an den Stammtischen Platz genommen hat. Zu den Stammtischrechtsexperten gehörten auch Politiker, die Straftatbestände wie Sauerei erfunden haben."

Instrumentalisierung der Medien

Verteidigung und Angeklagte hätten versucht, die Presse zu instrumentalisieren. "Das mag ihr Recht sein. Ob es ein gutes Recht ist, sei dahingestellt. Dass das auch von Seiten der Staatsanwaltschaft geschieht, war mir neu. Das halte ich für unangebracht."

Dann wies die Richterin darauf hin, dass das Gericht nur für die Bewertung der strafrechtlichen Relevanz zuständig gewesen sei, nicht aber dafür, ein Moralurteil zu sprechen.

Die Kammer hatte nach ihren Worten Zweifel. "Und Zweifel werden im deutschen Strafrecht zu Gunsten der Angeklagten ausgelegt. Man muss Angeklagten nicht alles glauben. Man darf ihnen aber auch nicht alles unterstellen."

Ein Freispruch hatte sich bereits in der Zwischenbilanz abgezeichnet, die die 14. Große Strafkammer Ende März gezogen hatte. Damals hatte Koppenhöfer deutlich gemacht, dass sie keine strafrechtlich zu ahndenden Tatbestände erkenne. Zwar lägen Verstöße gegen das Aktienrecht vor, doch könnten diese nur Gegenstand eines Zivilverfahrens sein.

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