Prozesse:Zwei Jahre auf Bewährung für Ex-Südmilch-Chef

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Der frühere Vorstandschef der Südmilch AG, Wolfgang Weber, ist am Freitag vom Landgericht Stuttgart wegen Untreue verurteilt worden. Außerdem muss er eine Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro an mehrere gemeinnützige Organisationen zahlen.

Von Wulf Reimer

(SZ vom 31.10.03) — Wolfgang Weber war eine schillernde Figur unter den Lobbyisten der Agrarindustrie. Der einst nahezu unumschränkt herrschende Vorstandschef des größten deutschen Molkereikonzerns Südmilch hatte sich im Sommer 1993 einer drohenden Verhaftung durch Flucht nach Paraguay entzogen.

Nun hat ihn die 6. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart für einen "Gefährdungsschaden" zu Lasten der Südmilch-Tochter Sachsenmilch mit ihrem Urteil gerade noch vor dem Gefängnis davon kommen lassen. Das Urteil entspricht der Forderung des Staatsanwalts. Die Obergrenze des Strafrahmens für die Weber zur Last gelegten Vergehen liegt bei fünf Jahren.

Im Rausch der Wendezeit

Der Kammervorsitzende Joachim Härle hielt dem 68 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag in der mündlichen Urteilsbegründung zugute, dass er sich im September freiwillig den deutschen Behörden gestellt habe. "Der Prozess hätte sonst nicht stattgefunden."

Mit einer Auslieferung habe nicht gerechnet werden können, und in drei Jahren wäre die Verjährung eingetreten. Als strafmildernd wertete die Kammer außerdem das Geständnis, in welchem Weber zum Auftakt der kurzen Hauptverhandlung am 21. Oktober den Vorwurf der Untreue für "prinzipiell begründet" erklärt hatte.

Damals hatte Härle vehement Meldungen zurückgewiesen, es habe zwischen Gericht, Staatsanwalt und Webers Verteidiger, dem Prominenten-Anwalt Eberhard Wahle, Vorabsprachen bis hin zum Strafmaß gegeben.

Bei der rechtlichen Würdigung des Straftatbestands habe es für den Angeklagten gesprochen, dass dieser bei seinen Millionen-Geschäften einen wirtschaftlichen Schaden lediglich "billigend in Kauf genommen", aber nicht vorsätzlich herbeigeführt habe.

Entdeckung der neuen Länder

Wolfgang Weber stand in Württemberg seit 1970 bis zum Wechsel in den Aufsichtsrat 1992 an der Spitze der aus bäuerlichen Genossenschaften hervorgegangenen Südmilch. Das unternehmerische Fiasko nahm mit der deutschen Wiedervereinigung seinen Lauf. Die Manager der Südmilch entdeckten die neuen Bundesländer.

Aus Kontakten zum VEB Kombinat Milchwirtschaft Dresden entstand rasch die Tochter Sachsenmilch. Im Rausch der Wendezeit wurde das Projekt eines hochmodernen Molkereibetriebs in Leppersdorf in der Nähe von Dresden geboren.

Finanziell übernommen

Fatal war: Der Konzern hatten sich finanziell völlig übernommen. Um Kapital zu erlösen, brachte die Deutsche Bank die Sachsenmilch übereilt an die Börse.

Südmilch wiederum machte so hohe Verluste, dass deren Chef sein Heil in einer kriminellen Transaktion suchte: Südmilch verkaufte zum Fantasiepreis von 38 Millionen Mark angebliches technisches Know-how an die Tochter Sachsenmilch.

Das Know-how sollte der Heidelberger Bauunternehmer Roland Ernst liefern, ein Unternehmer, der, wie der Kammervorsitzende jetzt feststellte, speziell mit Molkereianlagen keinerlei Erfahrungen gehabt habe.

Die "treibende Kraft"

"Das verwundert dann doch", bemerkte Joachim Härle. Weber habe gewusst, welches Risiko die geplante Zahlung von 38 Millionen Mark für die ostdeutsche Tochter bedeutet hätte. Er sei "treibende Kraft" und "dominierende Person" gewesen.

"Er saß an den Schaltstellen." Die Sachsenmilch AG ging im Sommer 1993 in Konkurs, die Südmilch AG meldete wenig später Vergleich an.

Wolfgang Weber, der auch dem Aufsichtsrat der Sachsenmilch AG vorstand, setzte sich - begleitet vom Zorn geschädigter und enttäuschter bäuerlicher Aktionäre - nach Paraguay ab. Dort, im Gran Chaco, hat er seither auf einer vom Vater Karl Weber in den 60er Jahren preiswert aufgekauften Ranch mit annähernd 100 000 Hektar vornehmlich Rinder gezüchtet.

Das will er auch weiter tun. Die Ranch gehört einer "Familienstiftung" und bleibt dem Zugriff des Gerichts entzogen. Der Angeklagte behauptete, außer 1919,03 Euro Rente habe er keinerlei Einkommen. Die Kammer beließ es daher bei einer Geldauflage von 100 000 Euro, jener Summe, die Weber bereits als Kaution hinterlegt hatte. Bei dieser Vermögenslage, meinte der Richter, wäre die Beitreibung einer höheren Geldauflage "illusorisch".

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