Die Produktionsfirma Bonito von ARD-Entertainer Harald Schmidt muss im Zusammenhang mit einem Schadenersatzprozess dem Kläger, seinem ehemaligen Geschäftspartner Thomas Schmidt, Akteneinsicht gewähren oder 10.000 Euro zahlen.
Bonito war im Dezember verpflichtet worden, dem Kläger Geschäftsunterlagen offen zu legen. Weil Bonito dem bisher nicht nachkam, wurde nun das Zwangsgeld verhängt, das Bonito aber nur zahlen muss, wenn es die Akten auch weiter nicht herausgibt.
Das Kölner Landgericht bestätigte am Montag entsprechende Informationen der Bild am Sonntag.
Halbe Million Schadensersatz
Thomas Schmidt ist an Bonito beteiligt. Er verlangt von Harald Schmidt knapp eine halbe Million Euro Schadenersatz für Bonito, weil der mit einer anderen Firma als Produzent der Sat.1-Reihe "Was guckst du?!" auftrat.
Der Gesellschaftervertrag schließe dies aus, meint der Kläger. Harald Schmidts Anwälte argumentieren dagegen, das Verbot der Fremdengagements sei bereits 2002 aus dem Vertrag gestrichen worden.
Für die Auseinandersetzung will der Kläger die Geschäftsunterlagen der Firma Bonito einsehen, an der er selbst beteiligt ist. In dem Prozess steht in den nächsten Wochen eine weitere mündliche Verhandlung an.