Preiserhöhungen:Niederlage für Netflix

Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist inzwischen rechtskräftig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. (Az. I ZR 23/20) Die Klausel hieß: "Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." Abonnenten würden aber mindestens 30 Tage im Voraus informiert. Netflix hatte sich damit gerechtfertigt, dass der Preisbildungsprozess hochkomplex sei. Außerdem komme es bei den Einkaufskosten für die Lizenzen zu Schwankungen.

Das Berliner Kammergericht hatte im Dezember 2019 entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel zwar zulässig sein kann - aber nur, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt würden. Diese seien dann auch im Einzelnen offenzulegen. Was demnach nicht erlaubt ist, sind Preiserhöhungen, um den Gewinn zu steigern.

© SZ vom 01.06.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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