Postbank:Wie der Aktienpreis entsteht

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Am Montag hat die zweiwöchige Zeichnungsfrist für die 81.999.999 Aktien der Postbank begonnen. Und am 21. Juni soll die Aktie zum ersten Mal an der Börse notiert werden. Was genau aber bedeutet diese Zeichnungsfrist?

Von Sabine Liebscher

Normalerweise wird der Preis einer Aktie börsentäglich durch Angebot und Nachfrage an der Börse ermittelt.

Skulptur eines Bullen vor der Börse in Frankfurt am Main. (Foto: Foto: AP)

Ein Papier aber, das neu am Aktienmarkt ist, kann noch keinen Handelspreis haben. Darum wird der Wert oft durch das so genannte Bookbuilding-Verfahren festgelegt. So auch im Fall der Postbank.

Vor Beginn der Zeichnungsfrist hat das Konsortium eine Untergrenze (31,50 Euro) und eine Obergrenze (36,50 Euro) für den Ausgabekurs der Aktie festgelegt.

Order über Menge und Preis

In der momentanen Zeichnungsphase erfolgt die Aufnahme der Zeichnungsaufträge. Das heißt: Interessenten geben eine Absichtserklärung ab, zu welcher Menge und ab welchem Preis (innerhalb der vorgegebenen Spanne) sie Aktien zeichnen würden.

Die minimale Bestellmenge, die so genannte Mindestordergröße, beträgt beim Börsengang der Postbank 20 Papiere.

Auf Basis der bestehenden Nachfrage werden nach Ablauf der Frist der Emissionspreis und die mögliche Zuteilung festgelegt.

Wurden mehr Aktien gezeichnet, als zur Verfügung stehen (eine so genannte Überzeichnung), erfolgt entweder eine prozentuale Zuteilung oder eine Zuteilung per Losverfahren.

Fehlende Nachfrage

Beim so genannten "underwriting" der Aktien (das heißt, die Nachfrage der Anleger war geringer als die zur Verfügung stehenden Aktien) könnten folgende Szenarien eintreten:

— Die Post kauft die übrigen Aktien ihres Tochterunternehmens. — Oder die Konsortialbanken nehmen die Aktien ab. — Oder eine neue Preisspanne wird ausgehandelt. — Oder der Börsengang wird ganz abgesagt.

Die Differenz zwischen dem Emissionspreis und der Erstnotiz, das heißt dem ersten Börsenpreis am 21. Juni, ist der sogenannte Zeichnungsgewinn/ -verlust.

Eigenes Depot

Unbedingte Voraussetzung für das Zeichnen von Aktien ist ein eigenes Wertpapierdepot.

Sollten es sich Privatanleger nach der Bestellung anders überlegen, heißt es schnell handeln: Innerhalb der Zeichnungsfrist kann der Auftrag bei der Bank storniert oder geändert werden. Teilweise geht dies kostenlos, zuweilen fallen aber zusätzliche Gebühren an.

Nach Ablauf der Zeichnungsfrist ist es zu spät: Die Aktien sind im Depot. Dann kann der Kunde nur noch hoffen, dass die Aktie hoffnungslos überzeichnet war und er keine oder nur sehr wenige abbekommen hat.

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