Porsche-Prozess:Eine Frage der Kurspflege

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Der frühere Porsche-Chef Wendelin Wiedeking muss eine Haftstrafe ohne Bewährung fürchten. (Foto: Michael Dalder/Reuters)

Im Porsche-Prozess geht der Richter noch einmal in die Beweisaufnahme. Das Urteil wird nun für Mitte März erwartet. Das kann auch eine Haftstrafe bedeuten.

Von Max Hägler, Stuttgart

Die beiden Angeklagten wirkten recht gelassen an diesem Donnerstagvormittag im Landgericht Stuttgart: Wendelin Wiedeking, der ehemalige Porsche-Chef und dessen Ex-Finanzchef Holger Härter. Letzterer lächelte sogar einige Male, und die Verteidiger flüsterten sich in ihren Bänken einige Scherze zu.

Dabei droht den Managern mittlerweile eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche jeweils mehr als zwei Jahre Haft gefordert. Und das länger als fünf Stunden dauernde Plädoyer führt nun sogar dazu, dass die Beweisaufnahme noch einmal eröffnet wird, dass dieses komplizierte Verfahren also in die Verlängerung geht. Es hätten sich aus dem Vortrag von Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil neue Aspekte ergeben, die die Kammer noch einmal "genau beleuchten" wolle, erklärte der Vorsitzende Richter Frank Maurer.

Im Grunde keine guten Voraussetzungen für gute Laune. Es sei denn, es erleichtert sie, dass die Urteilsverkündung ein wenig nach hinten rückt. Oder, das ist eher anzunehmen, die Angeklagten setzen darauf, dass ihnen die weitere Vertiefung der ganzen Angelegenheit eher dienlich ist.

Vor acht Jahren versuchten Wiedeking und Härter, Volkswagen zu übernehmen. Strittig ist, ob sie dabei im Jahresverlauf 2008 die Börse angelogen haben, um einerseits günstig an Aktien zu kommen, das ist der eine Teil der Anklage: Streitet man Übernahmepläne ab, bleibt der Aktienkurs niedrig. Die Frage vor Gericht ist, wie konkret die Übernahmepläne wann waren. Harte Zeugenaussagen, die diesen Vorwurf stützen, gab es nicht in der Hauptverhandlung. Aber die beiden Manager könnten ab einem gewissen Zeitpunkt auch gelogen haben, oder zumindest nicht die ganze Wahrheit erzählt haben, um genau das Gegenteil zu erreichen: steigende Kurse, darum geht es nun in der Verlängerung. Am 26. Oktober 2008 bestätigte Porsche den Plan zur VW-Übernahme. Dabei legte Porsche Details zu Optionsgeschäften offen, die Aktiendeals absichern sollen und mit deren Hilfe sich Porsche auch auf 75 Prozent der VW-Anteile hangeln wollte. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft waren diese Informationen allerdings unvollständig und irreführend. Es sei den beiden Vorständen nicht nur um eine Stabilisierung des Kurses gegangen oder das Abwenden weiterer Verluste - sondern sie mussten demnach auf steigende Kurse hoffen, um Verluste in Milliardenhöhe abzuwenden.

Der VW-Kurs schnellte auf mehr als 1000 Euro, weil kaum noch Papiere verfügbar waren

Nach der Mitteilung schnellte der Kurs tatsächlich auf mehr als 1000 Euro, weil kaum noch Papiere auf dem Markt verfügbar waren. Um diesem Vorwurf noch einmal genauer nachzugehen, wird das Gericht wohl noch einmal zwei Berater der Kanzlei Freshfields vernehmen, die Porsche bei diesem Übernahmeplan beraten hatten. Die Verteidiger glauben indes - genau wie die Anwälte der Porsche SE, die nach dem Willen der Staatsanwälte 807 Millionen Euro Strafe zahlen soll -, dass sie auch diesem Vorwurf erfolgreich entgegentreten können. Sie hätten bereits in der Ermittlungsphase dazu Stellung genommen, sagte Rechtsanwalt Eberhard Kempf. Gerne "wärme" man die damaligen Entgegnungen noch einmal auf.

Die Plädoyers der Verteidigung und gegebenenfalls aktualisiert der Staatsanwaltschaft werden wie das Urteil nun für Mitte März erwartet.

© SZ vom 26.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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