Pleite der Hornblower-Bank:Staatsanwaltschaft wehrt sich

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Vorwürfe zurückgewiesen, im Fall der Insolvenz des Wertpapierhandelshaus Hornblower Fischer leichtfertig gehandelt haben.

"Auch wenn die Staatsanwaltschaft kausal für die Insolvenz des Bankhauses verantwortlich ist, ändert das nichts daran, dass sie rechtmäßig gehandelt hat", betonte der Hamburger Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger am Montag.

Die Anwälte des in Untersuchungshaft sitzenden Hornblower-Mehrheitsaktionärs Alexander Falk bereiten nach eigenen Angaben eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Hamburg vor.

Blockierung von Geldern

Die Betrugsaffäre um Falk hatte vergangene Woche die traditionsreiche Frankfurter Wertpapierhandelsbank Hornblower Fischer in die Insolvenz getrieben. Die Bank warf der Hamburger Staatsanwaltschaft vor, das Unternehmen mit der Blockierung von Geldern in die Zahlungsunfähigkeit getrieben zu haben.

Obwohl das Wertpapierhandelshaus von den Ermittlungen gegen Falk ausdrücklich nicht betroffen sei, habe die Staatsanwaltschaft rund zwei Millionen Euro aus einer Rückvergütungsvereinbarung für Hornblower Fischer blockiert, erklärte die Bank.

Die Staatsanwaltschaft stellte klar, sie wäre zu einer Freigabe des Geldes bereit gewesen, wenn sich eine große Bank gefunden hätte, die eine Bürgschaft übernommen hätte. "Das ist aber ganz offensichtlich nicht gelungen", erklärte Bagger.

"Beträchtliche Schadenersatzforderung"

Falks Anwalt Gerhard Strate hatte in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gesagt: "Es wird eine beträchtliche Schadenersatzforderung auf die Hansestadt zukommen." Er wirft der Hamburger Staatsanwaltschaft bei ihrem Vorgehen gegen Falk große Leichtfertigkeit vor.

Falk sitzt in Untersuchungshaft, weil die Strafverfolger dem Verlagserben Scheingeschäfte beim Verkauf seiner Internetfirma Ision unterstellen.

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