Planspiele der Union:Freiberuflern droht zusätzliche Steuer

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Ein Gemeindesteuer-Reformentwurf der unionsnahen "Stiftung Marktwirtschaft" sieht eine Sonder-Steuer für Rechtsanwälte, Architekten und Ärzte vor. Die Reformkommission der Stiftung gilt in der CDU und CSU als wichtiger Ideengeber für eine Neuordnung des Steuerrechts.

Von Ulrich Schäfer

Die Experten verständigten sich vergangene Woche auf ein Modell, das eine völlige Neuordnung der Gemeindesteuern vorsieht: Die Gewerbe- und Grundsteuer in ihrer bisherigen Form sollen verschwinden und durch ein Drei-Säulen-Modell ersetzt werden.

Das Modell sieht eine Extra-Steuer für Freiberufler vor. (Foto: Foto: dpa)

"Das wäre ein echter Durchbruch", sagt Stiftungsvorstand Michael Eilfort. In Kommissionskreisen hieß es, dass die Vertreter von Union und SPD im Beirat dem Vorschlag ebenfalls zugestimmt hätten.

Nach den Plänen der Stiftung soll an die Stelle der Gewerbesteuer zum einen eine Bürgersteuer treten, zum anderen eine kommunale Unternehmensteuer; bei beiden hätten Städte und Gemeinden das Recht, einen eigenen Hebesatz anzuwenden und mithin die Höhe der Steuer nach ihren Bedürfnissen festzusetzen.

Spielraum für wohlhabende Gemeinden

Kommunen, die gut wirtschaften, hätten die Möglichkeit, Bürger und Unternehmen zu entlasten. Zudem soll die Grundsteuer drastisch vereinfacht werden.

Die Bürgersteuer setzt an der heutigen Einkommensteuer an. Die Expertenkommission empfiehlt, zunächst einmal jenen 15-Prozent-Anteil, den die Kommunen schon jetzt auf allerlei Umwegen von der Einkommensteuer erhalten, in den Steuerbescheiden künftig gesondert auszuweisen.

Zudem bekämen Städte und Gemeinden das Recht, auf diese Steuer einen eigenen Hebesatz anzuwenden - und etwa ihren Anteil auf 12 Prozent zu senken oder aber auf 18 Prozent anzuheben.

Kommunale Unternehmenssteuer

Eine vergleichbare Eingriffsmöglichkeit schlagen die Professoren der Kommission auch bei der kommunalen Unternehmensteuer vor. Diese soll von allen wirtschaftenden Einheiten entrichtet werden, also von Konzernen und Mittelständlern ebenso wie von Freiberuflern.

Die Kommunalsteuer soll ansetzen an der neuen, von der Kommission noch nicht im Detail definierten allgemeinen Unternehmensteuer - einer Steuer, die für alle Unternehmen, egal ob Kapital- oder Personengesellschaft - einheitliche Regeln schafft und unterhalb von 25 Prozent liegen soll. Die Kommunen dürfen auf diese Steuer innerhalb eines Korridors einen Zuschlag erheben.

Die Experten der Stiftung kalkulieren mit einem Satz von durchschnittlich sechs Prozent. Insgesamt, so ihr Ziel, würde die Steuerlast für Unternehmen ab 2007 nicht mehr als 30 Prozent betragen. Mittelständler sollen keinesfalls mehr bezahlen als heute. "Wir sollten mit der Umsetzung angesichts des Steuerwettbewerbs in Europa nicht bis 2008 warten", sagt Eilfort.

Idee von SPD und Grünen

Mit der Einbeziehung von Freiberuflern greift die Reformkommission eine Idee auf, die SPD und Grüne bereits vor zwei Jahren im Zuge der Reform der Gewerbesteuer verfolgten hatten. Die Union hatte sich damals aber, ebenso wie die FDP, vehement dagegen gesträubt. Sie hatte damals angekündigt, die Gewerbesteuer - und damit die wichtigste Geldquelle der Kommunen - abschaffen zu wollen. Bislang hatten CDU und CSU aber offen gelassen, was an ihre Stelle treten soll.

Stiftungsvorstand Eilfort erklärte, es sei richtig, die Freiberufler in die neue Kommunalsteuer mit einzubeziehen und nicht mehr zwischen verschiedenen Formen des Wirtschaftens zu unterscheiden: "Die Zeit ist reif dafür."

Ohne ertragsunabhängigem Anteil

Anders als die Gewerbesteuer soll die kommunale Unternehmensteuer allein am Gewinn der Unternehmen ansetzen. Ertragsunabhängige Elemente sind, weil das neue Recht möglichst einfach sein soll, nicht vorgesehen. Damit Städte und Gemeinden dennoch halbwegs stabile Einnahmen haben, erwägt die Kommission, ihnen zwei Prozent der Lohnsteuer zu überlassen, die die lokalen Firmen entrichten.

Das Aufkommen, das an die Gemeinde fließt, würde anhand der Lohnhöhe ermittelt. Die Unternehmen könnten die Sondersteuer später mit ihrer Lohnsteuer, die an Bund und Länder geht, verrechnen. Noch seien aber, so Eilfort, die technischen Details zu klären.

Für die Reform der Grundsteuer greift die Kommission auf ein Modell zurück, das der rheinland-pfälzische Finanzminister Gernot Mittler (SPD) und sein bayerischer Kollege Kurt Faltlhauser (CSU) bereits vor eineinhalb Jahren präsentiert hatten. Demnach sollen Immobilien künftig nach zwei Kriterien bewertet werden, die sich leicht ermitteln lassen: dem aktuellen Wert des Bodens und, soweit dieser bebaut ist, der Wohn- und Nutzfläche der Gebäude.

© SZ vom 05.07.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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